Wien/Klagenfurt – In den Bundesländern herrscht weiter Aufregung um den Umgang mit den Kärntner Haftungen für die Hypo-Bad-Bank Heta. Die Bundesländer fürchten, dass ihre Bonität leidet, wenn Zweifel an der Haltbarkeit von Landshaftungen aufkommen. Nun repariert der Bund ein entsprechendes Gesetz, und schreibt fest: Auch bei einem Schuldenschnitt gelten Landeshaftungen – allerdings mit einem Aber.

Einerseits verweist das Finanzministerium, darauf, dass Haftungen des Landes bei einer Abwicklung der Hypo-"Bad-Bank" Heta nach dem BaSAG (Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz) unberührt bleiben und hält gegenüber der APA auf Anfrage fest: "Für das Land Kärnten bedeutet dies natürlich, dass egal ob Abwicklung der Heta nach dem BaSAG oder Insolvenz, die Haftungen nicht einfach verschwinden."

Weg für Kärnten

Aber das BaSAG ist vom sogenannten "Hold-out Gesetz" zu unterscheiden, das sich im Paragraf 2a des Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) verbirgt. Hier geht es darum, einen möglichen Weg für Kärnten vorzugeben, wie das Land die Haftungsfrage mit einem freiwilligen Rückkauf bereinigen kann. Die landesbehafteten Anleihen sollen geschnitten zurückgekauft werden – in der Hoffnung, dass sich möglichst viele Gläubiger einem freiwilligen Angebot anschließen. Zwei Drittel der Gläubiger müssen zustimmen, damit die anzustrebende Vereinbarung gilt. Laut Hold-out Gesetz würde diese Vereinbarung dann auch für die Minderheit gelten, die nicht zugestimmt hat.

Der nichtzustimmende Rest kann sich dann auf Basis des BaSAG de jure an Kärnten wenden. Dort wird über jenen Anteil hinaus, den das südlichste Bundesland ohnehin zum Vergleichsangebot beisteuert, aber nichts zu holen sein, erwarten Experten. Grundsätzlich können sich die Anleger, die das Angebot ausschlagen zwar juristisch an das Land Kärnten wenden, "um die volle Haftung zu erhalten. Das Land genießt aber durch das Hold-out Gesetz eine gesetzlichen Schutz vor diesen Gläubigern. Das Hold-out Gesetz soll verhindern, dass eine Minderheit der Gläubiger die Mehrheit beistimmt", heißt es aus dem Finanzministerium.

Die neueste Gesetzesänderung ist jener Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) von Ende Juli geschuldet, wonach Landeshaftungen, auch bei Nachranggläubigern, nicht gesetzlich als wertlos erklärt werden können.

Landeshaftungen für Sobotka in Frage gestellt

Der Niederösterreichische Finanzreferent und Landeshauptmann-Vize Wolfgang Sobotka (ÖVP) warnt in einer schriftlichen Stellungnahme: "Nur wenn Haftungen aufrecht bleiben, wird der Kollateralschaden für den Standort Österreich und damit den Steuerzahler abgewendet." Man gehe für die Bundesländer "weiterhin von einer Beistandspflicht des Bundes aus" – für Bundesländer die zahlungsunfähig werden. Mit dem Banken-Sanierungs- und Abwicklungsgesetz neu sehe man zwar das Bemühen, dass Haftungen aufrechterhalten werden, dem gerecht werde man aber nicht, so ein Sprecher Sobotkas zur APA. Man behalte sich den Konsultationsweg vor – also den Gang zum Verfassungsgericht.

Das Finanzministerium sieht die Landeshaftungen durch das Vorgehen nicht infrage gestellt. Die Problematik liege in Kärnten, weil die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des südlichsten Bundeslandes nicht ausreiche, die Haftungen zu bedienen. Dies sagt freilich nichts darüber aus, ob der Bund einspringt. Schelling hat stets betont, Kärnten bekomme die Liquidität zur Verfügung gestellt.

Zuvor werden am Donnerstag (15. Oktober), weitere Gesetzesnovellen im Zusammenhang mit der früheren Skandalbank beschlossen, die etwa den geplanten Schuldenschnitt überhaupt erst ermöglichen. Der Nationalrat beschließt das Rahmengesetz für einen angestrebten Schuldenschnitt trotz der landesbehafteten Bonds bei der früheren Hypo Alpe Adria sowie des Milliardenvergleichs mit Bayern. Auch hierzu werden das Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG), Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sowie das ABBAG-Gesetz geändert werden. (APA, 13.10.2015)