Sittersdorf/Wien – In der Südkärntner Gemeinde Sittersdorf müssen die Bürger in Kürze ihren Bürgermeister neu wählen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte das Wahlergebnis der Stichwahl vom 15. März aufgehoben. Der Grund: Gemeindechef Jakob Strauß (SPÖ) hatte kurz vor dem Urnengang Eigenwerbung samt Angriffen auf seinen Konkurrenten in Form einer "amtlichen Mitteilung" versandt.

Zwölf Stimmen Vorsprung

Zwölf Stimmen Vorsprung hatte Strauß gegen seinen Konkurrenten Willibald Wutte, ein ehemaliger SPÖ-ler, der mit einer Namensliste angetreten war, ins Ziel gerettet. Wutte ortete mehrere Verstöße, neben der unzulässigen Wahlwerbung stieß er sich auch an der Zuordnung der Wahlkarten und beeinspruchte das Ergebnis.

Der VfGH kam in einer nicht öffentlichen Sitzung zu dem Schluss, dass dem Einspruch stattzugeben sei. In seinem Erkenntnis heißt es unter anderem: "Das dem Bürgermeister als Organ der Gemeinde Sittersdorf zuzurechnende Schreiben geht über eine bloße Information der Gemeindebürger hinaus und ist jedenfalls als Wahlempfehlung für Jakob Strauß zu verstehen. Mit dem erforderlichen besonderen Maß an Äquidistanz der Gemeindeorgane gegenüber den wahlwerbenden Parteien" sei eine solche Wahlempfehlung in einem amtlichen Schreiben eines Gemeindeorgans für einen von einer der konkurrierenden Wählergruppen vorgeschlagenen Bürgermeisterkandidaten nicht vereinbar.

Unzulässiger Einfluss auf Wahl

Der Bürgermeister habe daher als Organ der Gemeinde "in unzulässiger Weise Einfluss auf die Wahlwerbung genommen und durch die ihm zuzurechnende Aussendung die bundesverfassungsgesetzlich gewährleistete Freiheit der Wahlen verletzt". Strauß war am Dienstag für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

Bei der Landeswahlbehörde konnte man vorerst nicht sagen, binnen welcher Frist die Wahl nun erneut durchgeführt werden muss. In der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung findet sich in Paragraf 87 die Regelung, dass eine Wahl, die wegen eines Einspruchs aufgehoben wird, binnen zwei Monaten neu durchgeführt werden muss. Das Ergebnis der Gemeinderatswahl in Sittersdorf vom 1. März bleibt von der Aufhebung durch das Höchstgericht unberührt. (APA, 13.10.2015)