Ist das reine Ansehen von Streaming urheberrechtlich geschützter Inhalte illegal? Das muss nun der Europäische Gerichtshof entscheiden.

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Ist das Streaming von Plattformen mit illegal hochgeladenen Filmen erlaubt oder ebenfalls illegal? Diese Frage könnte in der EU bald geklärt werden. Ein niederländisches Gericht hat einen Streitfall zwischen einer Antipirateriegruppe und dem Anbieter sogenannter Piraterie-Boxen an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Nun muss dieser entscheiden, berichtet "TorrentFreak".

Piraterie-Boxen verkauft

In den Niederlanden bietet ein Online-Shop Streamingboxen an, über die dank der installierten Software illegale Portale vom Fernseher aus angezapft werden können. Für die lokale Antipirateriegruppe BREIN ist das ein illegales Vorgehen. Ein niederländisches Gericht war sich aber nicht sicher und hat mehrere Fragen an den EuGH verwiesen. Neben dem Verkauf solcher Boxen soll auch Streaming im Allgemeinen behandelt werden.

Netzsperren legitim gegen illegale Filmportale

Während die Verbreitung illegal kopierter Inhalte und das Downloaden in vielen Ländern verboten ist, ist die Rechtslage beim reinen Ansehen nicht so eindeutig. In mehreren Ländern müssen Provider inzwischen die bekanntesten Streaming-Seiten für ihre Kunden sperren. In Österreich hatte der Oberste Gerichtshof im Sommer bestätigt, dass Netzsperren ein legitimes Mittel in der Bekämpfung von Piraterie ist. Die heimischen Provider wollen Seiten aber nur sperren, wenn sie gerichtlich dazu aufgefordert werden.

Das regelt aber noch nicht die Frage, ob Nutzer belangt werden können, wenn sie illegal verbreitete Filme auf Portalen wie Popcorn Time, Movie4k.to oder kinox.tv ansehen. Hierbei wird nur eine flüchtige Kopie auf dem Computer des Nutzers erstellt. Es kommt nicht zur Weiterverbreitung oder zur Privatkopie.

Nicht nur für Nutzer interessant

Eine der Fragen an den EuGH lautet nun, ob es unter EU-Recht legal ist, Inhalte mittels Streaming temporär zu kopieren, wenn sie von einer Seiten stammen, die Inhalte ohne Erlaubnis zur Verfügung stellt. Das Ergebnis dürfte nicht nur für Nutzer interessant sein. Auch für Google könnte eine Entscheidung des EuGH Auswirkungen haben, da sich auf YouTube ebenfalls immer wieder illegal hochgeladene Inhalte finden. (br, 13.10.2015)