Wien/Klagenfurt – Neuer Dämpfer für den früheren Kärntner Finanzreferenten Harald Dobernig in dessen Konflikt mit dem Hypo-Untersuchungsausschuss. Dobernigs Anwalt war zu dessen Befragung im Ausschuss nicht zugelassen worden und hatte dagegen beim Verfassungsgericht geklagt. Die Verfassungsrichter haben die Beschwerde nun zurückgewiesen. Dobernigs eigene Beschwerde in der Causa ist noch anhängig.

Der frühere BZÖ- und FPÖ-Politiker war für 1. Juli als Auskunftsperson in den Ausschuss geladen. Sein ihn begleitender Anwalt Franz Großmann wurde allerdings von der Befragung ausgeschlossen, weil er in der Vergangenheit auch als Anwalt für die Hypo Alpe Adria gearbeitet hatte. Dagegen legten sowohl Dobernig als auch Großmann Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.

Großmanns Beschwerde wurde nun als unbegründet zurückgewiesen. Großmann hatte nämlich argumentiert, dass die Nicht-Zulassung zum Ausschuss sein Recht auf Erwerbsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz verletze. Der VfGH geht aber davon aus, dass sich der Beschluss des U-Ausschusses lediglich an Dobernig richtet, nicht aber an dessen Anwalt. "Ein Eingriff in die Rechtssphäre des Beschwerdeführers ist somit im vorliegenden Fall von vornherein ausgeschlossen", heißt es in der mit 6. Oktober datierten Entscheidung.

Ob der Ausschluss Großmanns von der Zeugenbefragung rechtlich zulässig war, ist damit noch unklar, denn eine inhaltliche Prüfung der Beschwerde nahmen die Verfassungsrichter nicht vor. Diese Frage wird auf Antrag Dobernigs noch geprüft. Eine ebenfalls von Dobernig eingebrachte Beschwerde gegen seine neuerliche Ladung ohne Auskunftsperson war dagegen vorige Woche zurückgewiesen worden.

Im Zusammenhang mit dem U-Ausschuss anhängig ist außerdem noch die Beschwerde der ersten zur Hypo-Affäre befragten Zeugin, der früheren Aufsichtskommissärin Sabine Kanduth-Kristen. Ihr missfiel die Art und Weise, wie sie befragt wurde, weshalb sie sich wegen willkürlicher Behandlung an den VfGH wandte. (APA, 13.10.2015)