Der Falciani-Prozess ist Montagfrüh kurz nach dem Auftakt auf den 2. November vertagt worden. Der angeklagte ehemalige HSBC-Mitarbeiter Herve Falciani war erwartungsgemäß nicht vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona erschienen.

Prozess könnt in Falcianis Abwesenheit geführt werden

Die Schweizer Strafprozessordnung sieht vor, dass ein neuer Termin festgelegt werden muss, wenn der Angeklagte nicht vor Gericht erscheint. Im zweiten Anlauf soll Falciani ab dem 2. November der Prozess gemacht werden – dafür sind 9 Tage angesetzt.

Sollte Falciani auch den zweiten Termin nicht wahrnehmen, könnte die Verhandlung trotz seiner Abwesenheit durchgeführt werden.

Dem früheren IT-Mitarbeiter der Genfer Filiale der Bank HSBC wird in der Anklageschrift wirtschaftlicher Nachrichtendienst, unbefugte Datenbeschaffung, Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses und die Verletzung des Bankgeheimnisses vorgeworfen.

Passierschein angeboten

Falciani sei ein sogenannter Passierschein angeboten worden, mit dem er zum Prozess in die Schweiz hätte reisen können, ohne festgenommen zu werden, sagte der Richter am Montag. Der ehemalige HSBC-Mitarbeiter habe davon aber nicht Gebrauch gemacht, so der Richter. (APA, 12.10.2015)