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Walter Meischberger konnte bisher nicht glaubwürdig darlegen, worin seine Leistung für den Erhalt von 600.000 Euro bestand. Das brachte ihm eine Anklage ein.

Foto: APA/Fohringer

Wien – Auch wenn sich Walter Meischberger und zwei Vorstände der früheren Porr-Tochter UBM wegen Verdachts der Untreue verantworten müssen, dürfte der Causa nach der Einstellung des Verfahrens gegen Karl-Heinz Grasser und Ernst Karl Plech die politische Sprengkraft genommen worden sein. Staatsanwalt Gerald Denk ist zu dem Schluss gekommen, dass die auf einem abgehörten Telefonat basierenden Vorwürfe gegen den Exfinanzminister und den Makler nicht zu halten waren.

Meischberger wird hingegen zur Last gelegt, 600.000 Euro brutto ohne Gegenleistung ergattert und damit zur Untreue beigetragen zu haben. Der Lobbyist machte ursprünglich eine Vermittlungstätigkeit rund um ein Hotel in München geltend, die entsprechende Rechnung wurde laut Anklagebehörde jedoch umdatiert. Neben der Leistung fehlt in dem Fall aber auch das Motiv, wie es in der Anklageschrift heißt. Ursprünglich waren die Ermittler davon ausgegangen, dass Meischberger Grasser dazu bewegte, der UBM die Einmietung von Zollabteilungen in ein Gebäude in der Brehmstraße in Wien-Simmering zuzuschanzen. Die Provision wäre demnach weitergeflossen.

Das zweite mögliche Motiv: ein Rückfluss der Zahlung von Meischberger an die beiden Manager "im Rahmen einer ,Kickback'-Zahlung oder ein ,Anfüttern' für später einzufordernde Gefälligkeiten". Denks Schlussfolgerung: "Keine dieser Varianten ist jedoch nachweisbar, was zur Erfüllung des Tatbestands der Untreue auch nicht erforderlich ist."

Auswahlprozess

Dass Grasser (in diesem Fall) nichts mehr zur Last gelegt wird, hängt mit dem Auswahlprozess des Zollobjekts und den Aussagen von Zeugen aus dem Finanzministerium, beispielsweise Langzeitsektionschef Wolfgang Nolz, zusammen. Demnach wurden 2004 drei Anbieter mit ihren Standorten bestgereiht. Im Rahmen der Verhandlungen war laut Beamten nur UBM bereit, den Mietpreis zu senken, und erhielt daher den Zuschlag. Grasser selbst schloss Kontakte zu seinem Trauzeugen rund um das Projekt "kategorisch" aus. Das wurde von seinen früheren Mitarbeitern bestätigt: "Im Einklang mit diesen Angaben erklärten auch die damals mit der Übersiedlung des Zollamts Wien befassten Beamten des Bundesministeriums für Finanzen, dass sie Ing. Walter Meischberger zu keinem Zeitpunkt in einer bestimmten Art und Weise wahrgenommen haben", heißt es in der Anklage.

Ungeklärt bleibt damit, warum Meischberger die Rechnung vier Monate nach der Zolleinmietung stellte und sie mutmaßlich auf 2003 umdatierte, als besagtes Hotelprojekt in München realisiert wurde. Plech sagte zur Brehmstraße ursprünglich aus, er "glaube, dass Meischberger da irgendetwas gemacht hat, ich kann mich nicht erinnern". Später negierte er diese Aussage. Meischberger betonte, dass er keinen Auftrag zur Brehmstraße hatte. Der Sachverständige der Staatsanwaltschaft, Matthias Kopetzky, hat dennoch einen Zusammenhang gesehen und vermutet, dass das Münchner Hotel nur die Funktion hatte, keine Verbindung zur Brehmstraße herzustellen. Verwirrendes Detail am Rande: Die UBM hält das Zollobjekt über eine Münchner Gesellschaft. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. (as, 5.10.2015)