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Künftig sind auch elektrische "Glimmstängel" im Bereich der Wiener Linien nicht mehr erlaubt.

Foto: REUTERS/Christian Hartmann

Wien – Die Wiener Linien schärfen mit 1. Oktober ihre Hausordnung nach. Damit wird nun auch das Rauchen von E-Zigaretten – bisher ein nicht exakt geregelter Graubereich – explizit verboten, sagte Geschäftsführer Eduard Winter am Montag in einer Pressekonferenz. Herkömmliche Glimmstängel sind bekanntlich schon seit geraumer Zeit aus allen Öffi-Garnituren und den Stationsbereichen verbannt.

Ebenfalls neu im Verhaltenskodex, der laut Winter auch vom Beamtendeutsch befreit und so besser lesbar gemacht wurde, ist das Aus für Scooter-Fahren auf den Bahnsteigen. Dieses galt bisher nur für Fahrräder, Skateboards und Inlineskates. Rollstuhlfahrer finden künftig genaue Abmessungsangaben, mit welchen Modellen sie in U-Bahn, Bus und Bim unterwegs sein können.

50 Euro Strafe

Regelverstöße werden nach wie vor mit 50 Euro belangt, die Gebührenaufschlüsselung wird allerdings übersichtlicher. Der Missbrauch der Sicherheitseinrichtungen – also zum Beispiel die grundlose Betätigung der Notbremse – kostet indes weiterhin 93 Euro. Finanzielle Konsequenzen seien aber das allerletzte Mittel, wurde heute betont. Freilich suche man zuerst das Gespräch.

Um eben diesen persönlichen Kontakt mit den Passagieren zu verstärken, bauen die Wiener Linien derzeit ein "Serviceteam" auf. Die erste Testphase mit 40 Mitarbeitern, die an speziellen Knotenpunkten im gesamten Netz Rat und Tat anboten, war im Frühjahr gestartet. Nun läuft die zweite Probephase mit rund 50 Personen an. Diesmal liegt die U6 im Fokus.

200 Leute sorgen für Ordnung

In Vollbetrieb soll die neue Truppe, die von der Leitstelle in Erdberg aus koordiniert wird, mit Mitte 2016 gehen. Neben Tarif- und Netzauskünften oder Hinweisen bei Betriebsstörungen wird das dann 200-köpfige Team auch auf die Einhaltung der Hausordnung schauen.

Neues Personal wird dafür nicht aufgenommen. Vielmehr werden hauptsächlich Stationswarte für die Tätigkeit geschult. Fahrscheinkontrollen dürfen sie allerdings nicht durchführen. (APA, 21.9.2015)