Die Arbeiterkammer testete Haushaltsversichungen, im Kernbereich ähnelten sich die Produkte, der Teufel steckt im Detail.

Foto: online/kraus

Linz/Wien – Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich haben große Unterschiede bei Versicherungen für ein Einfamilienhaus entdeckt. Getestet wurden elf Produkte für eine Wohnnutzfläche von 130 Quadratmetern. Die Jahresprämien lagen bei einer vorgegebenen Mindestdeckung zwischen 518 und 1.135 Euro, teilte die AK in einer Presseaussendung am Montag mit.

Im Kernbereich waren die verglichenen Produkte zwar ähnlich, im Detail jedoch sehr unterschiedlich. So reicht etwa in der Leitungswasserversicherung das Ausmaß des Rohrersatzes im Gebäude von sechs Metern bis zu unbegrenztem Schutz. Preislich gibt es Offerte von 518 (Muki) bis 1.135 (Zürich) Euro, wobei unterschiedliche Versicherungssummen und Laufzeiten (drei bis zehn Jahre) zugrunde liegen. Die Versicherungssummen reichen beim Gebäude von 315.000 (Helvetia) bis 583.000 (Wüstenrot) Euro, bei Haushalt von 136.500 (Helvetia) bis 236.900 (Ergo) Euro.

Eine kombinierte Eigenheim- und Haushaltsversicherung deckt zumeist Schäden am Gebäude und am Hausrat ab, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch und – falls versichert – Glasbruch entstehen. Zusätzlich enthalten sind üblicherweise auch eine Gebäudehaftpflicht- und eine Privathaftpflichtversicherung.

Arbeiterkammer rät zu Vergleichen

Die AK empfiehlt, mehrere Angebote einzuholen und sich vor Abschluss eines Vertrages beraten zu lassen. Vor allem der individuelle Versicherungsbedarf sollte ausreichend abgedeckt sein. Zu klären sei, ob beispielsweise ein Nebengebäude, Carport, Schwimmbecken samt Abdeckung, große Glasflächen, eine Solar- oder Fotovoltaikanlage, die Umzäunung, eine Pergola, ein Gewächshaus, Spielplatzeinrichtungen oder etwa Schäden durch ein Aquarium oder ein Wasserbett ausreichend mitversichert?

Die konkret errechnete Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen finanziellen Aufwand bei Neuerrichtung oder Neuanschaffung entsprechen, so nicht nach der Quadratmetermethode kalkuliert wird. Auch auf einen generellen Neuwertersatz sei zu achten, so die Konsumentenschützer. Unbekannt ist den meisten Leuten die 72-Stunden Klausel in der Leitungswasserversicherung. Sie besagt, dass die Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen sind, wenn das Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen wird. Bei Wertgegenständen wie Schmuck, Bargeld, Edelmetallen u. Ä. gibt es Entschädigungsgrenzen, die auch davon abhängen, wo die Kostbarkeiten verwahrt werden.

Entsteht ein Brand, weil die Küche während des Kochens verlassen wird oder brennende Kerzen nicht ausgelöscht werden, wenden Versicherungen oft grobe Fahrlässigkeit und damit Leistungsfreiheit ein. Die Deckung grob fahrlässig verursachter Schäden wird – gegen einen Prämienzuschlag – bis zu einer gewissen Höhe angeboten. (APA, 14.9.2015)