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Hannes Kartnigs Beschwerde wurde teilweise stattgegeben.

Foto: APA/HANS KLAUS TECHT

Graz/Wien – Das Urteil von sieben Monaten Haft gegen den früheren Fußballfunktionär Hannes Kartnig wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen Verfahrensfehlern teilweise aufgehoben. Kartnig war am 18. November 2014 wegen schweren Betrugs verurteilt worden, weil er manipulierte Abrechnungen über den Eintrittskartenverkauf seines Vereins Sturm Graz vorgelegt und so die Österreichische Bundesliga um etwa 53.000 Euro und den Steiermärkischen Fußballverband um rund 25.000 geschädigt hatte.

Der OGH gab der darauffolgenden Nichtigkeitsbeschwerde Kartnigs teilweise statt. In einer nichtöffentlichen Sitzung kam das Gericht zu dem Urteil, dass das Erstgericht "entgegen der Strafprozessordnung Gutachten eines mittlerweile verstorbenen Sachverständigen" verlesen hatte. So sei keine Möglichkeit einer Rückfrage mehr geblieben. Zudem fehlten Urteilsfeststellungen zur Frage der Verwendung falscher Beweismittel zum Betrug.

Grundtatbestand bestätigt

Hinsichtlich des Grundtatbestands des Betrugs wurde die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen. Zur Behandlung des aufgehobenen Umfangs ordnete der OGH eine neue Hauptverhandlung beim Landesgericht für Strafsachen Graz an, heißt es in einer Aussendung des Höchstgerichts. Auch der Prozess gegen einen Vereinssekretär muss neu aufgerollt werden. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.

Momentan verbüßt Kartnig eine Strafe von 15 Monaten Haft wegen Finanzvergehen als Freigänger im offenen Vollzug in der Justizanstalt Graz-Jakomini. Erst im August wurde ein Urteil gegen den ehemaligen Sturm-Präsidenten wegen versuchten schweren Betrugs am Land Steiermark von vier Jahren auf drei Jahre und ein Monat Haft reduziert. (red, 11.9.2015)