Wien – Man kann es nicht anders ausdrücken: Verteidigerin Eva Maria Barki geht Claudia Zöllner, der Vorsitzenden des Schöffengerichts, furchtbar auf die Nerven. Denn die Vertreterin von fünf der sechs Angeklagten in dem Falschgeldprozess stellt dem Erstangeklagten in einer Tour Fragen, die er der Vorsitzenden schon beantwortet hat.

Was zu der skurrilen Situation führt, dass Zöllner die Fragen gleich selbst beantwortet und anschließend erklärt, sie ohnehin nicht zuzulassen. "Dann hätte ich sie gern nochmals protokolliert", beharrt Barki zum Leidwesen des Schriftführers immer wieder.

Ihre anwaltliche Pflicht erfüllt sie damit – denn der geständige Erstangeklagte Markus G. belastet ihre fünf Mandanten und Mandantinnen massiv, diese allerdings bekennen sich trotzdem nicht schuldig.

300.000 um 150.000 Euro

Es geht um Falschgeld im Nominalwert von 300.000 Euro, das das Sextett laut Anklage um 150.000 Euro in Wien verkaufen wollte. Das Pech: Der potenzielle Käufer der größten bisher in Österreich sichergestellten Falschgeldmenge war ein verdeckter Ermittler der Polizei.

Der dreifach vorbestrafte Erstangeklagte erzählt – zum Unmut Zöllners teilweise auch sehr ausschweifend und wortreich –, der Kontakt mit den anderen sei über einen Jagdbekannten zustande gekommen. Bei einem Treffen hätten Zweit- und Drittangeklagte drei Blütenmuster vorgestellt.

Er wollte zunächst nichts damit zu tun haben, behauptet er heute. Einerseits: "Für so eine hohe Summe habe ich keinen Abnehmer", war interessanterweise sein erstes Argument. Das andere: Der 37-Jährige hat bereits drei Vorstrafen, eine wegen Falschgeldes.

Ein Traumhaus in Ungarn

Allzu lange kann er nicht überlegt haben, denn schon kurz darauf fuhr er nach Ungarn ins Haus des Ehepaares. "Das Haus ist von außen nichts Besonderes, aber innen: italienischer Stil, aber nicht aus dem Baumarkt, Zwei-Meter-Fernseher, Pool, Jacuzzi, große Sauna, hochpreisige deutsche Autos in der Garage. Da dachte ich mir: "Ich will das auch haben!", sagt er. Was bei 200.000 Euro offener Hauskredit halt legal schwierig war.

G.s Darstellung nach wurde immer offen über Falschgeld gesprochen, das die Ungarn aus Sizilien beschaffen wollten. Zu einem Abnehmer kam er in Wien über eine Bekanntschaft. Ein Bankmanager könne es kaufen, da Geldinstitute ohnehin versichert seien.

Zu einem Treffen erschien dann nicht der Manager, sondern sein angeblicher Neffe – der verdeckte Ermittler. Da die Ungarn in Italien 90.000 Euro für die Falsifikate zahlen sollten und der Verkaufspreis bei 150.000 Euro lag, wäre der Gewinn aufgeteilt worden.

10.000 Euro für Geldtransport

Die anderen Angeklagten leugnen das und beschuldigen G.s Bekannten, der das Treffen vermittelt habe. Der sei ihnen aus ihrem Ort, wo er gelegentlich jagt, als Millionär bekannt. Die Geschichte des Zweitangeklagten György R.: Dieser Bekannte habe ihm 10.000 Euro versprochen, wenn er einen Koffer voller Geld, das er G. schulde, nach Wien bringe.

Warum der Bekannte das Geld nicht selbst irgendwo übergab, weiß R. nicht. Offen bleibt aber auch, warum er G. das Geld nicht einfach übergab, als der – wie aus einem abgehörten Telefongespräch hervorgeht– wieder in Ungarn war, sondern man zu fünft nach Wien zur Übergabe fuhr. Die anderen wollen überhaupt nichts von Falschgeld gehört haben.

Der Senat glaubte das nicht und verhängte, nicht rechtskräftig, unbedingte Haftstrafen. Drei Jahre für Markus G., zwischen 20 Monaten und zweieinhalb Jahre für die fünf Ungarinnen und Ungarn. (Michael Möseneder, 1.9.2015)