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Die Vorarlberger Arbeiterkammer (AK) fordert den Bund auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Konsumenten wirksam vor einem SIM-Kartenbetrug zu schützen. Anlass ist erneut der Fall eines Vorarlberger Studenten. Ihm wurde in Barcelona das Handy gestohlen, trotzdem sah er sich mit einer Rechnung von 1.900 Euro konfrontiert. Die Diebe hatten in wenigen Stunden zahlreiche Mehrwertnummern angerufen.

"Der Gesetzgeber verharrt in Untätigkeit", obwohl er das Problem kenne, kritisierte AK-Konsumentenschützer Paul Rusching. Die Vorgangsweise der Betrüger ist ausgeklügelt: Sie nehmen die SIM-Karte aus dem gestohlenen Handy und wickeln dank modernster Technik in wenigen Stunden hunderte Anrufe ab. Wählen lassen sie Mehrwertnummern, "mit deren Betreibern sie unter einer Decke stecken", vermutet Rusching.

Kostenbeschränkungsverordnung gefordert

Bereits 2014 habe die AK Vorarlberg den Bund aufgefordert, hier tätig zu werden. "Die Aufnahme aller verbrauchsabhängig verrechneten Dienste, wie etwa Sprachtelefonie und SMS, in die Kostenbeschränkungsverordnung (KobeV) ist überfällig", betonte der Konsumentenschützer. Außerdem sollten die Netzbetreiber dafür sorgen, dass "sich die Anzahl der möglichen gleichzeitigen Verbindungen am Nutzungsverhalten des durchschnittlichen Verbrauchers orientiert." Konkret bedeutet das, dass maximal zwei Verbindungen gleichzeitig möglich sind.

Nachlass von 30 Prozent

Im Fall des Vorarlberger Studenten hat dessen Netzbetreiber "3" einen Nachlass von 30 Prozent der Rechnung angeboten. Für die AK komme das nicht infrage, machte Rusching deutlich: "Notfalls ziehen wir vor Gericht." (APA, 1.9. 2015)