Duisburg – Gut fünf Jahre nach der Katastrophe bei der Duisburger Loveparade hat sich am Dienstag erstmals ein deutsches Gericht mit der Tragödie befasst. In dem Zivilprozess in Duisburg machten die Richter jedoch einem am Unglückstag eingesetzten Feuerwehrmann, der wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung rund 90.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld fordert, wenig Hoffnung.

"Wir sehen für Ihre Klage keine Aussichten auf Erfolg", sagte der Vorsitzende Richter Stefan Ulrich. In dem Zivilverfahren gehe es nicht darum aufzuklären, wie die Katastrophe habe geschehen können. Es gehe lediglich darum, mögliche Ansprüche von Geschädigtem nach dem deutschen Haftungsrecht zu prüfen, betonte Ulrich.

Bei dem 53-jährigen Kläger handle es sich jedoch womöglich um einen "mittelbar Geschädigten". Als Beobachter des Unglücks habe er jedoch keine Schadenersatzansprüche. Vielmehr sei seine geltend gemachte Erkrankung dem "typischen Berufsrisiko" eines Feuerwehrmanns zuzurechnen.

Mit einer Entscheidung des Gerichts wird am 5. Oktober gerechnet. Bei der Loveparade-Katastrophe waren am 24. Juli 2010 in einem Gedränge am Zugangsbereich des Loveparade-Geländes 21 Menschen ums Leben gekommen, weit mehr als 500 wurden verletzt. Noch unklar ist, ob es wegen der Tragödie demnächst auch einen Strafprozess geben wird. Die Entscheidung könnte im Herbst fallen. (AFP/APA, 1.9.2015)