Feldkirch – Ein 24-jähriger türkischstämmiger Vorarlberger ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz von einem Geschworenensenat zu sieben Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie 6.000 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte im Internet das Töten von Juden gut geheißen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Handwerker hatte eine antisemitische, neonazistische Aussage online veröffentlicht verfasst. Veranlasst dazu habe ihn ein Video, in dem der Konflikt im Gaza-Streifen und das Töten von Palästinenserkindern thematisiert wurde, sagte er vor Gericht. Mit der dadurch aufgestauten Wut sei er nicht fertig geworden, deshalb seine fremdenfeindlichen Worte. 50 Minuten später habe er den Eintrag wieder gelöscht.

Allerdings fiel der 24-Jährige bereits zwei Tage später erneut mit einer ähnlichen Wortmeldung im Internet auf. Er übersetzte einen türkischen Text ins Deutsche, der ebenfalls Hitlers Gräueltaten beschönigte und für gut befand. Drei Personen zeigten den Mann daraufhin an. (APA, 28.8.2015)