Wien/Klagenfurt – In der Causa um angebliche illegale Geldflüsse von der Agentur Ideenschmiede zur Kärntner FPÖ gibt es einen Nebenschauplatz: FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ging gerichtlich gegen die Neos vor, weil diese im Internet ein Posting verbreitet hatten, auf dem Karl-Heinz Grasser, Jörg Haider und Strache mit Geldkoffern dargestellt sind. Darunter steht: "Diese Koffer ändern sich nie."

"Dubiose Geldflüsse"

Strache klagte wegen Beleidigung und übler Nachrede, weil im Posting auch von "dubiosen Geldflüssen" die Rede ist. Straches Antrag auf Beschlagnahme des Bildes gab der Richter nicht statt. Strache muss sich vorerst Koffer nennen lassen – jedoch mit dem Hinweis auf ein laufendes Verfahren. Doch das ist für Neos-Anwalt Max Leitner ebenso Nebensache wie die Frage, ob FPÖ-General Herbert Kickl Ideenschmiede-Gesellschafter war, was Kickl zurückweist: "Denn das ist ja nicht illegal." Interessanter findet Leitner den Vertrag, den die Ideenschmiede 2005 mit der FPÖ Kärnten abschloss.

Mit diesem will er nämlich den Beweis antreten, dass der Begriff "dubiose Geldflüsse" gerechtfertigt sei. Denn in dem vom Geschäftsführer der Agentur und dem damaligen Geschäftsführer der FPÖ Kärnten, Manfred Stromberger, unterfertigten Vertrag steht folgende Kickback-Vereinbarung: "Bei Aufträgen von FPÖ-Landesregierungsbüros (sowie ihnen angegliederten oder zuzurechnenden Gesellschaften etc.) bekommt die FPÖ Kärnten 20 Prozent des Auftragsvolumens der Agentur gutgeschrieben." Wenn man Bürgern anschaulich erklären wolle, wie illegale Parteienfinanzierung funktioniere, sagt Leitner, "ist das ein gutes Beispiel. Das Land beauftragt etwa eine Agentur, eine Broschüre zu drucken, und ein Teil des Steuergeldes geht ohne Nutzen für den Steuerzahler an die Partei." Dabei sind Politiker bei der Verwaltung zur Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verpflichtet.

Tatbestand der Untreue

Solche Fälle soll es freilich auch bei anderen Parteien geben. Bemerkenswert sei für Leitner, "dass sich die Vertragspartner in diesem sittenwidrigen Vertrag offensichtlich zu strafrechtlich relevantem Verhalten verpflichten möchten. Strafrechtlich erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand der Untreue." Um den Vertrag zu erfüllen, müsse es auch zu Geldübergaben kommen. Ob im Koffer, dessen Existenz Strache im ORF-"Sommergespräch" am Montag vehement bestritt, oder im Plastiksackerl, ist irrelevant. Kickl wird in der Sache weiter "weder als Verdächtiger noch als Beschuldigter" geführt, wie Norbert Hauser, Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, dem STANDARD am Mittwoch sagt. Das könne sich ändern, so Hauser, "es kommt darauf an, welche Beweismittel wir erhoben haben bzw. noch erheben werden". Seit dem Zwischenbericht an das Justizministerium im Juli werde normal weiterermittelt.

Scheuch wird belastet und schweigt

Ein Mann, der bereits als Beschuldigter in Sachen Ideenschmiede geführt wird, ist ein Ex-Referent Uwe Scheuchs (BZÖ/FPK/FPÖ). Er stand am Mittwoch in Klagenfurt in einem anderen Korruptionsprozess um ein Medienunternehmen vor Gericht, wurde nicht rechtskräftig verurteilt und belastete den Ex-Chef schwer: Er soll von überhöhten Rechnungen gewusst und das Geld in seinen Wahlkampf gesteckt haben. Scheuch entschlug sich der Aussage. (Colette M. Schmidt, 19. 8. 2015)