Wien – Unruhe hat es unlängst wieder einmal in der Internen Revision der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gegeben. Zum zweiten Mal wurde ein Innenrevisor in eine andere Abteilung versetzt – und zwar (zunächst jedenfalls) gegen seinen Willen.

Unter den Mitarbeitern der OeNB und speziell der Internen Revision hat das für einigen nachdenklichen Gesprächsstoff gesorgt. Der Mitarbeiter hat nämlich schon im Frühjahr 2014 von sich reden gemacht, als die Innenrevisionen der OeNB und der Finanzmarktaufsicht FMA gemeinsam die Arbeit der Bankenaufseher in ihren Häusern unter die Lupe genommen hatten. In ihrem Rohbericht gelangten sie zu sehr kritischen Schlussfolgerungen, auch die OeNB bekam ihr Fett ab. Der Endbericht soll weniger kritisch gewesen sein, wird kolportiert.

Rund ein Jahr später, nach Erstellung des nächsten gemeinsamen Berichts von OeNB und FMA, war der Notenbanker seinen Job los. Er arbeitet nun in der Werterevision der Zentralbuchhaltung.

Hinter vorgehaltener Hand erzählt man sich in der OeNB allerdings, dass die Chefs in der Internen Revision (Abteilungsleiter ist Axel Aspetsberger, ÖVP, sein Vize Christian Schmidtke, ÖVP – er hat zuvor in der Bankenaufsicht unter Andreas Ittner, ÖVP, gearbeitet) dem Revisor "Kompetenzüberschreitungen" bei seiner Kooperation mit der FMA vorgeworfen hatten. Auch im Betriebsrat spricht man von Vorwürfen dieser Art.

Innenrevision "unter Druck"

Das eigene Haus, die eigenen Bankenprüfer zu hinterfragen, komme in der OeNB nicht gut an, die Revisoren stünden unter Druck, behaupten Notenbanker, die nicht genannt werden wollen. Ein Vorwurf, der von der OeNB heftig zurückgewiesen wird. "Die Versetzung des Mitarbeiters erfolgte auf dessen eigenen Wunsch und im besten Einvernehmen mit der Abteilungsleitung", sagt OeNB-Sprecher Christian Gutlederer. Und: "Es gibt keinen Zusammenhang mit Prüfberichten."

Der "eigene Wunsch" des Versetzten ist aber offenbar erst im Zuge der Versetzung entstanden. Anfang 2015 hat der Revisor bei der alljährlichen Mitarbeiter-Beurteilung wie immer noch beste Noten ausgefasst. Rund zwei Monate später erfuhr er aus heiterem Himmel von seiner "Abgabe" – wie das Faktum, dass eine Abteilung sich von einem Mitarbeiter trennt und ihn der Personalabteilung zur weiteren Vermittlung überlässt, in der OeNB heißt. Zudem stellte man ihm nun eine sehr schlechte Dienstbeschreibung aus.

Völlig überrumpelt schaltete der dermaßen Abgegebene einen Anwalt und den Betriebsrat ein. Für Mitarbeiter im alten OeNB-Dienstrecht bedeuten drei "Abgaben" in einem Jahr den Verlust ihres Kündigungsschutzes, zudem wäre dem (Ex-)Innenrevisor eine Zulage abhandengekommen. Das Ende vom Streit, so bestätigt der OeNB-Betriebsrat: Man habe sich geeinigt. Die Vorwürfe, die dem Revisor rund um seine FMA-Kooperation gemacht wurden, seien zurückgenommen worden und die finanziellen Folgen seiner Abschiebung wurden abgemildert.

Rückgängig gemacht wurde die Versetzung allerdings nicht: Der ehemalige Interne Revisor wollte nach diesen Vorfällen gar nicht mehr in seine angestammte Abteilung zurück, heißt es in der OeNB.

Ganz anders jener Ex-Vizechef der Internen Revision, der im Herbst 2013 zwangsversetzt wurde. Er bekämpft das vor Gericht, das Urteil kommt demnächst. Dieser Revisor hatte es rund um einen Bericht an die EZB, in dem es auch ums Risikomanagement der Notenbank ging, auf eine schriftliche Weisung des OeNB-Direktoriums ankommen lassen. (Renate Graber, 18.8.2015)