Mangelnde Entschlossenheit kann man Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) nicht vorwerfen. Als sie vor einem Jahr das Amt überraschend von Alois Stöger übernahm, kündigte sie an, das Rauchverbot in der Gastronomie noch in dieser Legislaturperiode umsetzen zu wollen.

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Ministerin Sabine Oberhauser beschreibt das Gesundheitssystem als "bewegungslosen Koloss". Trotzdem will sie an den Zielen der Reform festhalten, auch wenn sie nur schleppend vorangehen.
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Kleiner Schönheitsfehler: Im Regierungsprogramm steht davon kein Wort. Ihre Vorgänger haben sich an der ÖVP, genauer gesagt an der Wirtschaftskammer, die Zähne ausgebissen. Sabine Oberhauser ist es gelungen, das Gesetz im Frühjahr zu verabschieden. Auch wenn es erst 2018 in Kraft treten wird, für die Gesundheitsministerin und Exraucherin ein Erfolg. In anderen Bereichen fällt die Zwischenbilanz eher durchwachsen aus.

  • Ärzteausbildung: Es war das erste Gesetz, an dem Oberhauser als Ministerin mitgewirkt hat. Der verhasste dreijährige Turnus wurde abgeschafft und durch eine neunmonatige Basisausbildung, den "Common Trunk", ersetzt. Jeder Medizin-Absolvent muss nun die Grundlagen der Inneren Medizin und der Chirurgie erlernen, bevor er sich für die Facharztausbildung oder die Ausbildung zum Allgemeinmediziner entscheidet. Bei der Ausbildung zum praktischen Arzt ist eine sechsmonatige Lehrpraxis in der Ordination eines Allgemeinmediziners verpflichtend. Die Jungärzte sollen nicht mehr als Systemerhalter eingesetzt werden und Routinetätigkeiten wie Blutabnahmen durchführen müssen, sondern am Krankenbett ausgebildet werden. Dazu soll auch das klinisch-praktische Jahr dienen, das seit vergangenem Studienjahr an allen öffentlichen Med-Unis das letzte Studienjahr bildet.
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  • Pflegebereich: Wenn nicht mehr die Jungärzte Spritzen geben müssen, soll das von der Krankenpflege übernommen werden. Das ist auch Teil ihrer Ausbildung und von den Ärzten ausdrücklich erwünscht. Doch solange diplomiertes Pflegepersonal in Krankenhäusern wegen Personalmangels auch Essen verteilen muss, kann es die Ärzte diesbezüglich nicht entlasten. Nun soll auch ihre Ausbildung angepasst werden, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ist in Begutachtung und soll die Pflegeberufe neu definieren. Die Ausbildung zum diplomierten Krankenpfleger wird akademisch und kann derzeit schon an Fachhochschulen absolviert werden.

    Daneben soll es noch die Ausbildungen zur Pflegeassistenz und zur Pflegefachassistenz geben, die ein beziehungsweise zwei Jahre dauern. Obwohl die neue Ausbildung, vor allem die Akademisierung, längst überfällig war, zufrieden sind weder Gewerkschaft noch Krankenpflegeverband. Zentraler Kritikpunkt an dem neuen Gesetz ist die Ausrichtung auf den Spitalsbereich, die Heim- und Behindertenpflege werde kaum berücksichtigt. Außerdem werde der Beruf zu wenig aufgewertet, Pfleger sollten auch etwa Verbandsstoffe verschreiben dürfen.
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  • Ärztearbeitszeit: Viel diskutiert wurde das seit 1. Jänner gültige Ärztearbeitszeitgesetz. Die Arbeitszeit der Ärzte wurde auf 48 Stunden pro Woche reduziert, dadurch verringerte sich für die Mediziner die Zahl der Nacht- und Wochenenddienste, die aber gesondert gezahlt wurden. Sie forderten ein höheres Grundgehalt, zähe Verhandlungen folgten. Die Ärztearbeitszeit fällt zwar nicht in den Aufgabenbereich der Gesundheitsministerin, sondern ist eine Baustelle ihres Parteifreunds und Sozialministers Rudolf Hundstorfer. Daran zeigt sich aber, wie schleppend Vorgaben im Gesundheitswesen umzusetzen sind. Da das Spitalswesen Ländersache ist, musste jedes Bundesland ein eigenes Gehaltsschema mit der jeweiligen Ärztekammer verhandeln. Am längsten dauerte es in Wien, erst nach einer Streikdrohung konnte eine Einigung Anfang Juli erzielt werden, obwohl das Gesetz seit Jahresanfang in Kraft ist.
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  • Gesundheitsreform: Die Gesundheitsreform hat Oberhauser von ihrem Amtsvorgänger Alois Stöger geerbt. 2013 wurde sie beschlossen, die Umsetzung geht äußerst schleppend voran. Zuletzt bemängelte die Obfrau der Wiener Gebietskrankenkassen Ingrid Reischl das geringe Tempo. Oberhauser räumte daraufhin ein, dass das Gesundheitssystem ein "langsamer Koloss" sei, sie aber weiterhin an der Umsetzung arbeite. Die Trippelschritte liegen aber tatsächlich nicht allein im Verantwortungsbereich der Gesundheitsministerin, vielmehr in der Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungen und den Ländern.

    Ein Beispiel dafür sind die Primärversorgungszentren (PHC). Sie sollen wohnortnahe Versorgung garantieren und Spitalsambulanzen entlasten. Dafür sollen aber nicht nur Ärzte zuständig sein, sondern es geht um eine Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Fachrichtungen, Gesundheitsberufen wie Physio- und Psychotherapeuten oder Diätologen. Bis 2016 soll ein Prozent der Bevölkerung in PHCs behandelt werden, primär geht es um chronische Erkrankungen – sonderlich ambitioniert ist das nicht. Das hängt aber auch mit den Querschüssen zusammen, zum einen vom Regierungspartner, der die Position des Hausarztes in Gefahr glaubt, zum anderen von den Ländern. Oberhauser will die Primärversorgungszentren gesetzlich festlegen – so bald wie möglich.

    Ein ähnlich langatmiges Kapitel der Reform ist die Elektronische Gesundheitsakte (Elga). Zunächst hätte sie schon 2013 starten sollen, neuer Termin ist der Dezember 2015 – in Krankenhäusern in Wien und der Steiermark. Hier wollte Oberhauser das Tempo bewusst drosseln, sie wollte die Benutzerfreundlichkeit für Ärzte und die Sicherheit verbessern. 2017 soll Elga flächendeckend gelten und niedergelassene Ärzte mit Spitälern und Apotheken vernetzen. (Marie-Theres Egyed, 18.8.2015)