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Julian Assange 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London.

Foto: APA/EPA/KERIM OKTEN

Wikileaks-Gründer Julian Assange muss sich Vorwürfen der sexuellen Belästigung von zwei Schwedinnen aus dem Jahr 2010 voraussichtlich nicht mehr stellen. An diesem Donnerstag verjährten zwei der vier Taten, derer der Australier beschuldigt werde, sagte eine Sprecherin der schwedischen Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. "Die Anklage wird die Akten wohl schließen müssen."

Seit drei Jahren in Botschaft in London

Die beiden Vorwürfe lauteten auf Belästigung und Nötigung. Ein weiterer Fall der sexuellen Belästigung verjähre am 18. August. Allerdings wirft eine der Frauen Assange auch Vergewaltigung vor. Weil die Verjährungsfrist hier zehn Jahre betrage, ende sie erst 2020.

Die Staatsanwälte müssen die übrigen Vorwürfe fallen lassen, weil es ihnen nicht rechtzeitig gelungen war, Anklage gegen Assange zu erheben. Nachdem er sich geweigert hatte, zu einer Befragung nach Schweden zu reisen, hatten ihn die Ankläger in der ecuadorianischen Botschaft in London verhören wollen. Dort hält sich Assange seit drei Jahren auf, weil er eine Auslieferung an die USA fürchtet. Einem Verhör hätte aber neben Großbritannien und Assange selbst auch Ecuador zustimmen müssen. "Die Anklage hat bisher keine Erlaubnis von der ecuadorianischen Botschaft bekommen", sagte die schwedische Behördensprecherin. (APA, 12.8.2015)