Wien – Das neue Gehaltsschema für Ärzte ist beschlossen, die Anhebung der Grundgehälter fixiert, zuletzt auch in Wien. Notwendig wurde das durch das seit Jahresbeginn gültige Ärztearbeitsgesetz, das die Zahl der Nachtdienste und damit den Verdienst reduziert.

Doch vom höheren Grundgehalt der Ärzte profitiert auch ihre Standesvertretung: Kammerumlage und Beitrag für den Wohlfahrtsfonds werden auf Basis des Grundgehalts berechnet. In Wien zahlt jeder Mediziner 1,7 Prozent Kammerumlage und 0,5 Prozent für die bundesweite Ärztekammer. Hinzu kommt ein Beitrag für den Wohlfahrtsfonds, die Pensionsvorsorge für Ärzte. Sie wird zusätzlich zur ASVG-Pension eingehoben. Bei beiden dient das Grundgehalt als Bemessungsgrundlage. Wird das Grundgehalt um bis zu 30 Prozent erhöht, steigen die Kammerbeiträge mit.

Trotz Staffelung: Höchste Stufe gilt für Jungärzte

Die Wiener Ärztekammer hat den Wohlfahrtsfonds bereits reformiert und eine Staffelung eingeführt. Zunächst war von einer Beitragssenkung die Rede. Der höchste Beitrag mit 14 Prozent gilt ab einem Jahresbruttogehalt von 30.000 Euro. Das Einstiegsgehalt für einen Turnusarzt an einem Wiener Gemeindespital liegt bei 3.400 Euro, das heißt, auch Berufsanfänger müssten den höchsten Beitrag leisten.

Anna Kreil, stellvertretende Vorsitzende der Asklepios-Ärztegewerkschaft, sieht im Wohlfahrtsfonds eine "Zwangsbeglückung". Jungärzte hätten keine Chance auszusteigen, derzeit sei das nur für pragmatisierte Ärzte möglich. Auch die Berechnung gefällt Kreil nicht. "Wenn jeder Jungarzt in die höchste Beitragsstufe fällt, bleibt von der Gehaltserhöhung nichts mehr übrig", sagt Kreil dem STANDARD. Nur Ärzte in Teilzeit zahlen weniger als den Höchstbetrag.

Dass das nicht Sinn der Reform war, ist auch dem Wiener Ärztekammerpräsidenten Thomas Szekeres bewusst. Im Gespräch mit dem STANDARD kündigt er an, in der nächsten Vollversammlung im Dezember einen Änderungsantrag stellen zu wollen. Derzeit dient noch das alte Gehaltsschema als Bemessungsgrundlage, laut Szekeres werden die Beiträge drei Jahre rückwirkend errechnet. Erst 2018 müsste dann die Kammer das System reformiert haben. (Marie-Theres Egyed, 7.8.2015)