Wien – Die Pensionsansprüche von Zuwanderern sind immer wieder politisches Thema. Die FPÖ stellt in regelmäßigen Abständen parlamentarische Anfragen an das Sozialministerium, weil sie wissen möchte, wie viele Migranten eine Ausgleichszulage bekommen (also einen Zuschuss, wenn der Pensionsanspruch unter 872 Euro liegt).

"Österreich leidet unter einer massiven Einwanderung ins Sozialsystem durch Ausländer. Deshalb ist es für die Öffentlichkeit von Interesse, dass dies in allen Bereichen des Sozialwesens transparent gemacht wird", schrieb die FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein in ihrer jüngsten Anfrage.

Zumindest einige Jahre in Österreich gearbeitet

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In der Gastronomie keine Seltenheit: Zuwanderer arbeiten für einige Jahre in Österreich und erwerben damit natürlich auch Pensionsansprüche.
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Was bei Zuwanderern aber selten erwähnt wird: Sie gehen im Schnitt später in Pension und helfen somit Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), ein höheres Pensionsantrittsalter ausweisen zu können. Das zeigen Zahlen der Pensionversicherungsanstalt (PVA), die dem STANDARD vorliegen.

Arbeiter und Angestellte, die nur in Österreich gearbeitet und hier einen Pensionsanspruch erworben haben, gingen demnach im Vorjahr mit 58,7 Jahren in Pension. Bei zwischenstaatlichen Verfahren – also bei Menschen, die zumindest einige Jahre in Österreich gearbeitet und neben dem ausländischen auch einen inländischen Pensionsanspruch erworben haben – liegt das Antrittsalter um 3,3 Jahre höher, nämlich bei 62 Jahren.

Der Durchschnitt wird somit durch die Zuwanderer um 0,8 Jahre angehoben. In den vergangenen Jahren sind die Unterschiede nur etwas kleiner geworden. Ein beträchtlicher Teil der zwischenstaatlichen Verfahren betrifft übrigens Deutsche, die generell ein höheres Pensionsantrittsalter haben und somit auch den heimischen Schnitt verbessern.

Feststellbar ist auch ein Unterschied bei den Invaliditätspensionen, wobei die Unterschiede seit 2010 aber kleiner geworden sind. Zuletzt gingen Arbeitskräfte, die nur in Österreich tätig waren, mit 53,9 Jahren in Invaliditätspension, bei zwischenstaatlichen Verfahren lag das durchschnittliche Antrittsalter bei 55,8 Jahren. Hier gibt es aber auch eine statistische Umstellung, weil unter 50-Jährige seit dem Vorjahr keine Pension, sondern ein sogenanntes Rehabilitationsgeld bekommen, das vom AMS bezahlt wird und somit nicht mehr Teil der Pensionsstatistik ist.

EWR-Ausgleichszulagenbezieher konstant

Und wie haben sich nun die Ausgleichszulagenbezieher entwickelt? Im Großen und Ganzen sind die Zahlen relativ stabil. Aktuell gibt es rund 1.200 Bezieher aus EWR-Ländern, die in Österreich wohnhaft sind, aber eigentlich nur eine ausländische Pensionsleistung unterhalb von 872 Euro haben. Die größte Gruppe sind auch hier die Deutschen (466), gefolgt von Rumänen (268) und Polen (104).

Zählt man auch jene Zuwanderer dazu, die zwar einen eigenen Pensionsanspruch in Österreich erworben haben, der aber unter 872 Euro liegt, steigt die Zahl der Ausgleichszulagenbezieher mit Migrationshintergrund auf etwas über 26.000 an. 5.900 davon kommen aus EWR-Ländern. Die größten Einzelgruppen sind Exjugoslawien (3696), Türkei (3623) und Bosnien und Herzegowina (3457). (Günther Oswald, 6.8.2015)