Wien – Verfassungsexperten halten die geplante Kompetenzverschiebung zur Schaffung neuer Asylunterkünfte für unproblematisch. Theo Öhlinger, Heinz Mayer und Bernd-Christian Funk meinen unisono: Mit der Bestimmung wird zwar ins Baurecht und damit in eine "klassische Landeskompetenz" eingegriffen. Die Änderung ist aber – soweit absehbar – maßhaltend und sachlich begründet.

Stolpersteine bei der Umsetzung dürfte es keine geben, sofern eine Zweidrittelmehrheit zustande kommt. Mayer, Öhlinger und Funk halten Widerstand im Bundesrat für möglich. Falls mit dem Gesetz Länderkompetenzen beschnitten werden, bedarf es auch dort, genau wie im Nationalrat, einer Zweidrittelmehrheit. Laut Funk ist eine Verweigerungshaltung aber politisch schwer argumentierbar.

Das Instrument der "Ersatzvornahme", mit dem der Bund in Zukunft Aufgaben der Länder beziehungsweise der Gemeinden übernehmen kann, wird laut den Experten äußerst selten angewendet.

Frist vorbei, Erfüllung offen

Die geltenden Länderquoten werden von den geplanten Asylquoten auf Gemeindeebene übrigens nicht berührt und sind nach wie vor aufrecht. Am Freitag ist jene Frist abgelaufen, auf die man sich beim Asylgipfel am 24. Juni geeinigt hatte. 6.500 Betreuungsplätze hätten die Bundesländer insgesamt neu schaffen sollen. Ob diese Verpflichtung eingehalten wurde, wollte das Innenministerium am Freitag nicht mitteilen.

Es gebe im Laufe des Tages in einzelnen Ländern viele Übernahmen, wodurch sich noch einiges ändern könnte, begründete ein Sprecher die Vorgehensweise. Einzig aus Vorarlberg drang die Kunde, die mit dem Bund vereinbarte Asylquote werde zu 100 Prozent erfüllt. Im westlichsten Bundesland wurde für Freitagabend das Eintreffen von knapp 130 zusätzlichen Flüchtlingen erwartet. Die aktuellen Zahlen für alle Bundesländer will das Innenministerium nun am Montag präsentieren, so der Sprecher. (smo, 31.7.2015)