Kiew – In der krisengeschüttelten Ukraine hat das Verfassungsgericht einer von Präsident Petro Poroschenko vorgelegten Verfassungsreform zugestimmt. Das Urteil sei endgültig und könne nicht angefochten werden, sagte Richter Wassili Brinzew am Freitag in Kiew. Auch ein Sondergesetz für die Separatistengebiete ist in den Änderungen vorgesehen.

Eigenverantwortung der Regionen stärken

Vor allem nationalistische Abgeordnete sind aber gegen spezielle Rechte für die prorussischen Aufständischen. Als Hauptziel der Verfassungsreform gilt mehr Eigenverantwortung der Regionen. Kritiker sehen in den Neuerungen nach örtlichen Medienberichten aber auch eine Stärkung der Präsidialmacht. Die Separatisten teilten mit, die Änderungen seien nicht abgestimmt. Für ein Inkrafttreten muss die Reform zwei weitere Lesungen im Parlament überstehen.

Im Kriegsgebiet Donbass warfen einander die Konfliktparteien erneut Verstöße gegen die im Februar vereinbarte Waffenruhe vor. Mindestens zwei Regierungssoldaten seien getötet und fünf verletzt worden, sagte Präsidialamtssprecher Andrej Lyssenko. (APA, 31.7.2015)