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Nutzer sollen auf Facebook Pseudonyme benutzen dürfen.

Foto: Reuters/Ruvic

Facebook hat einen veritablen Rückschlag für eines seiner wichtigsten Geschäftsprinzipien erhalten: Die Klarnamenpflicht dürfte fallen, Nutzer sollen künftig auch Pseudonyme verwenden dürfen. Das will zumindest die Hamburger Datenschutzbehörde, die einen entsprechenden Bescheid an Facebook überstellt hat. Nutzer zu Klarnamen zu zwingen stelle eine Verletzung ihrer Privatsphäre dar, so die Behörde. Auslöser war der Fall einer deutschen Nutzerin, die vom sozialen Netzwerk zur Nennung ihres echten Namens gezwungen war. Sie wollte vermeiden, auf Facebook von Geschäftspartnern gefunden zu werden.

Facebook enttäuscht

Facebook zeigte sich von dem Urteil stark enttäuscht. "Die Nutzung von Klarnamen schützt Nutzer, indem sie wissen, mit wem sie verkehren", so eine Sprecherin gegenüber Reuters. Facebook war bisher der Ansicht, durch seinen Europa-Hauptsitz in Irland nur den irischen Gesetzen folgen zu müssen. Auch das bestritt die Hamburger Datenschutzbehörde in dem Bescheid. "Wer unser Spielfeld betritt, muss auch unsere Regeln befolgen", so der Hamburger Datenschutzkommissar Johannes Caspar.

Streit mit Transvestiten

In den USA hatte es etwa Streit um Klarnamen von Transvestiten gegeben. Diese hatten gegen Facebooks Regeln protestiert und immerhin erreicht, dass das soziale Netzwerk dort "authentische Namen" akzeptiert. Die Hamburger Behörde könnte nun erzwingen, dass auch der Einstieg unter einem anonymen Namen möglich wird. (fsc, 28.7.2015)