Bild nicht mehr verfügbar.

Die Le Pens.

Foto: AP/Cipriani

Paris – Frankreichs rechtsextremer Front National (FN) kann seinem Gründer Jean-Marie Le Pen nicht über eine schriftliche Mitgliederbefragung den Ehrenvorsitz über die Partei entziehen. Das erklärte das Berufungsgericht von Versailles nahe Paris am Dienstag und bestätigte damit ein Urteil erster Instanz.

Damit erzielte der 87-jährige Europaabgeordnete im erbitterten Streit mit seiner Tochter Marine einen erneuten juristischen Erfolg. Die FN-Vorsitzende will ihrem Vater den Ehrenvorsitz der rechtsextremen Partei entziehen lassen, nachdem dieser Anfang April erneut die NS-Gaskammern als "Detail" des Zweiten Weltkriegs bezeichnet hatte. In einer Briefwahl sollten die FN-Mitglieder eine Änderung der Parteistatuten abnicken, die insbesondere eine Streichung des Titels des FN-Ehrenvorsitzenden vorsah.

Parteiinterne Regeln verletzt

Dagegen setzte sich der Parteigründer, der die Parteiführung 2011 an seine Tochter abgetreten hatte, mit juristischen Mitteln zur Wehr – mit Erfolg. Ein Gericht in Nanterre bei Paris urteilte Anfang Juli, dass die schriftliche Mitgliederbefragung die parteiinternen Regeln verletze. Anstelle einer Briefwahl müsse für eine Änderung der Parteistatuten ein außerordentlicher Parteitag einberufen werden. Der FN legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, scheiterte aber jetzt vor dem Berufungsgericht von Versailles.

"Der FN müsste jetzt die Lehren aus dem ziehen, was ihm widerfährt", sagte Jean-Marie Le Pens Anwalt Frederic Joachim der Nachrichtenagentur AFP. "Sie müssen diesen Krieg (gegen den Parteigründer) beenden."

Bei ihrem Versuch, ihren Vater politisch kaltzustellen, hatte Marine Le Pen auch dessen Parteimitgliedschaft auf Eis legen lassen. Diese Maßnahme wurde aber ebenfalls von einem Gericht gekippt. Mit seinen wiederholten antisemitischen und rassistischen Provokationen torpediert Jean-Marie Le Pen den Kurs seiner Tochter, der rechtsextremen Partei ein respektableres Ansehen zu verschaffen und so neue Wähler zu gewinnen. (APA, 28.7.2015)