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Autofahrer unterwegs: Wer einen Gebrauchten kauft, kauft oft die Katze im Sack.

Foto: DPA/Führer

Wien – Ob ein Auto 200.000 Kilometer auf dem Buckel hat oder doppelt so viele, schlägt sich beim Wiederverkauf eines Autos deutlich im Wert nieder. So mag es nicht verwundern, dass der eine oder andere Verkäufer bei der Wertsteigerung etwas nachhilft. Technisch ist das für Versierte kein Problem. Kam einem Autokäufer sein "neuer Gebrauchter" in Sachen Kilometerangabe spanisch vor, war der Nachweis der Manipulation schwierig zu erbringen.

Das geht der EU schon länger gegen den Strich – sie will den "Tachofrisören" deswegen mit rechtlichen Vorgaben zu Leibe rücken. Österreich setzt eine entsprechende EU-Richtlinie schon jetzt um. Konkret bedeutet dies, dass der Kilometerstand von Pkw zukünftig bei der Pickerlüberprüfung erfasst wird. Laut Schätzungen der EU-Kommission kommt es immerhin bei fünf bis zwölf Prozent aller verkauften Gebrauchtfahrzeuge zu Tachomanipulationen.

Verkaufswert steigern

"Wie viele Kilometer ein Auto schon gelaufen ist, ist ein wichtiger Faktor für den Verkaufswert von Gebrauchtwagen. Mit der Erfassung des Kilometerstands erhöhen wir die Sicherheit für die Käuferinnen und Käufer beträchtlich", kommentiert Verkehrsminister Alois Stöger (SPÖ) die neuen rechtlichen Möglichkeiten in einer Aussendung.

In Zukunft werden im Rahmen des Paragrafen 57a Überprüfungen des Tachostands von Fahrzeugen durch die Werkstätte in einer eigenen Datenbank erfasst. Konnte bisher nur die "pickerlüberprüfende" Werkstatt darauf zugreifen, wird nun der Kreis der Berechtigten erweitert. So kann etwa der eigene Automobilclub relativ leicht darauf zugreifen, erläutert eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber dem STANDARD.

Durch die regelmäßige Aufzeichnung des Kilometerstandes über mehrere Jahre sollen die Angaben lückenlos nachvollzogen und die Manipulationen am Tacho zumindest schwieriger werden.

Novelle geht in Begutachtung

Das Verkehrsministerium nimmt damit die rechtlichen Vorgaben der EU vorweg – und schickt eine entsprechende KFG-Novelle am Dienstag in Begutachtung. In Kraft treten soll sie noch heuer. "Beim Autokauf muss man sich auf die Fahrzeugdaten verlassen können. 800.000 gebrauchte Autos werden in Österreich jedes Jahr neu zugelassen. Das zeigt, wie wichtig ein starker Konsumentenschutz auch in diesem Bereich ist", so Stöger. Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur wiederkehrenden Begutachtung in nationales Recht läuft noch bis zum Jahr 2018.

Durch die Änderungen im Kraftfahrgesetz drohen erstmals auch Verwaltungsstrafen für die Veränderungen des Kilometerzählers – maximal in Höhe von 5.000 Euro, heißt es aus dem Ministerium. Dazu wird sichergestellt, dass bei Reparatur beziehungsweise beim Tausch des Tachos der bisherige Kilometerstand wieder einzustellen ist. (rebu, 27.7.2015)