Wien – Im bevorstehenden Prozess gegen den Amokfahrer, der in Graz drei Menschen getötet und 36 verletzt haben soll, wird nicht das Oberlandesgericht Graz (OLG) über Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Landesgerichts Graz entscheiden, sondern das Oberlandesgericht Wien. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) am Montag. Der Prozess selbst wird aller Voraussicht nach am Landesgericht Graz verhandelt, sagte Caroline List, die Sachbearbeiterin des OLG Graz, zum STANDARD.

Durch die Amokfahrt im Juni wurde auch eine in Arbeits- und Sozialrechtssachen tätige Richterin des Oberlandesgerichts Graz schwer verletzt. Um schon vorab den Anschein der Befangenheit der Richterinnen und Richter des Oberlandesgerichts Graz in dieser Strafsache zu vermeiden, hatte der Präsident des Oberlandesgerichts Graz die Akten dem Präsidenten des OGH zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hat das Verfahren dem Oberlandesgericht Graz abgenommen und dem Oberlandesgericht Wien zugewiesen.

Die normalen Ermittlungen gegen den Verdächtigen bleiben bei der Grazer Staatsanwaltschaft, Entscheidungen über Einsprüche oder eine Haftbeschwerde des Mannes werden künftig aber in Wien getroffen. Der 26-Jährige steht wegen mehrfachen Mordes vor Gericht.

Erste Schadenersatzzahlungen

Mittlerweile bekommen die ersten Opfer Schadenersatzzahlungen von der Kfz-Versicherung, bei der der Wagen des Mannes haftpflichtversichert war. Das Fahrzeug war offenbar auf den Vater des 26-Jährigen angemeldet. Die Wiener Städtische wickle derzeit die Auszahlung an die ersten rund 20 Opfer – "leicht Geschädigte" – ab, bestätigte Sprecher Christian Kreuzer einen Bericht des ORF-Radios.

Bei den weiteren Opfern seien aufwendigere Recherchen nötig, weshalb noch Gespräche geführt werden. Insgesamt gebe es Forderungen von 35 bis 40 Geschädigten. Die Versicherung plant die Auszahlung von insgesamt sieben Millionen Euro, wobei etwa 5,8 Millionen Euro an Verletzte und Angehörige fließen sollen, die restlichen 1,2 Millionen Euro werden für materielle Schäden bezahlt. (red/APA, 20.7.2015)