Wien – Der Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag des Bundesfinanzgerichts das Schaumweinsteuergesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft. Am Freitag hat der Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der Bagatellsteuer bestätigt.

Das Bundesfinanzgericht hatte die im Vorjahr wiedereingeführte Sektsteuer für verfassungswidrig eingestuft und dem Verfassungsgerichtshof empfohlen, die Steuer aufzuheben. Das Finanzgericht war der Ansicht, dass es nicht angemessen und verhältnismäßig ist, eine spezielle Steuer auf Schaumwein einzuheben und etwa Prosecco und Frizzante davon unberührt zu lassen. Damit liege ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit vor

Sekthersteller Schlumberger zeigt sich enttschäuscht: "Dieses Urteil ist zwar nicht verständlich, aber in einem Rechtsstaat zu akzeptieren. Dies ändert aber nichts an der Fehlwirkung dieses Schaumweinsteuergesetzes zu Lasten der heimischen Betriebe" kommentiert Eduard Kranebitter aus dem Hause Schlumberger in einer Aussendung. (red, 17.7.2015)