Korneuburg – Urkundenfälschung hat einen Weinviertler Schlossherrn am Donnerstag vor Gericht in Korneuburg gebracht. Der Vorwurf lautete auf Urkundenfälschung im Zuge der niederösterreichischen Gemeinderatswahlen im Jänner. Der Angeklagte gab unumwunden zu, die Unterschriften von 16 Verwandten auf Wahlkarten nachgemacht zu haben, verwies aber auf deren Einverständnis und bekannte sich daher nicht schuldig.

Der Mann wurde freigesprochen. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

"Wir haben alle nicht nachgedacht"

Der 57-Jährige hatte Wahlkarten für teilweise im Ausland lebende, im Weinviertel gemeldete nahe Angehörige beantragt. Er nahm die RSB-Briefe entgegen – und unterschrieb selbst, weil er Zweifel hatte, dass sich Retoursendungen zeitlich noch ausgehen würden. Er unterzeichnete aber auch die Wahlkarte für seine anwesende Ehefrau. "Wir haben alle nicht nachgedacht", meinte er. Er habe alle Verwandten durchtelefoniert bzw. ihnen gemailt und nur deren Wählerwillen vollziehen wollen. Dass die Vorgangsweise nicht korrekt war, sei ihm dann schon bewusst gewesen, aber er habe sich als bevollmächtigt gesehen.

Ähnlicher Schriftzug

Drei Verwandte – Mutter, Bruder und Schwester – waren am 25. Jänner mit ins Wahllokal gekommen, weitere 13 Wahlkarten gab er ab. Laut der Richterin kam der Wahlkommission das seltsam vor, einem Beisitzer fiel zudem der jeweils ähnliche Schriftzug auf. Bei der Stimmenauszählung sei dann Rücksprache mit der Wahlbehörde gehalten worden. Zudem soll der Angeklagte erzählt haben, dem Bürgermeister 13 Stimmen gebracht zu haben, hieß es in der Verhandlung.

Der Anwalt des 57-Jährigen räumte ein, dass die Aktion "nicht besonders klug" war, stellte aber ein strafbares Verhalten infrage. Die Staatsanwältin sah trotz aller vorhandenen Zustimmung – der Beschuldigte hatte dann noch Einverständniserklärungen nachgereicht – einen Verstoß gegen das Wahlrecht, das persönlich auszuüben sei.

Die Richterin billigte dem Angeklagten in ihrer Urteilsbegründung zu, die Wahl ohne schlechte Absicht nach dem Wunsch seiner Verwandten vollzogen zu haben. Auf das Wahlergebnis hatte die Causa übrigens keinen Einfluss: ein Einspruch wegen angeblicher Fehlauswertung wurde von der Wahlbehörde zurückgewiesen. (APA, 16.7.2015)