Zwischen 36.000 Euro an der Medizinischen Universität Innsbruck und null Euro an der Wirtschaftsuniversität Wien – in diesem Bereich rangieren die jährlichen Gagen der Universitätsräte. Mit einer Obergrenze will Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner künftig unverhältnismäßig hohe Abgeltungen abstellen. Das ist zu begrüßen. Trotzdem wird er damit nur einem Teil des Adaptierungsbedarfes gerecht, der sich aus den Erfahrungen mit dem Kontrollorgan "Universitätsrat" ableiten lässt.

Zu nennen sind hier die als rechtswidrig eingestuften Vorkommnisse rund um die Rektorenwahl an der Musikuniversität und an der Med-Uni in Wien. Vorgaben der Wahlordnung und des Universitätsgesetzes wurden ausgerechnet von jener Instanz übergangen, die als Kontrollorgan fungieren sollte. Der Wissenschaftsrat hatte festgestellt, der Unirat sei "anfällig gegenüber einer unsachlichen politischen Einflussnahme", da bei der Bestellung durch die Regierung parteipolitische Erwägungen "einen ungebührlichen Raum" einnehmen können.

Eine Konsequenz aus den problematischen Bestellvorgängen sucht man in der Novelle vergeblich. Wer einmal im Universitätsrat sitzt, wird diese Funktion so schnell nicht verlieren, mögen die Verfehlungen auch noch so problematisch sein. Ausbaden müssen das die Hochschulen. Etwa wenn der Unirat bei der Rektorenwahl wieder einmal auf ungebührliche Weise seine Muskeln spielen lässt. (Katrin Burgstaller, 15.7.2015)