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Bei der Wahl von Markus Müller gab es keine Rechtsverletzungen, sagt das Wissenschaftsministerium.

Foto: apa/punz

Wien – Das Wissenschaftsministerium wird kein aufsichtsbehördliches Verfahren gegen die Rektorswahl an der Medizin-Universität Wien einleiten. Die bisher vorliegenden Erkenntnisse hätten "keinen Hinweis auf eine Verletzung von Gesetzen oder Verordnungen enthalten", begründete Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) dies in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen.

Ende Mai war der bisherige Vizerektor Markus Müller zum neuen Rektor gewählt worden. Kritik gab es damals am Verfahren: Unter anderem waren zehn statt wie in der Wahlordnung vorgesehen bis zu acht Kandidaten zum Hearing eingeladen worden, außerdem sei die Wahl durch den Uni-Rat mehr als vier Wochen nach der Vorlage des Dreiervorschlags durch den Senat und damit verspätet erfolgt.

Das Wissenschaftsministerium sieht im letzten Punkt keine Fristverletzung. Der Dreiervorschlag des Senats sei erst verbindlich geworden, als der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen keinen Diskriminierungsverdacht geäußert habe – damit sei die Rektorswahl innerhalb der Frist erfolgt. Bezüglich der anderen Punkte wird auf eine Stellungnahme der Uni verwiesen: Diese rechtfertigte die größere Kandidatenanzahl beim Hearing mit Ex-Aequo-Platzierungen bei der Reihung. Es wäre problematisch gewesen, nicht alle als gleichwertig eingestuften Bewerber zu laden. (APA, 14.7.2015)