Wien/Klagenfurt/München – Ein einvernehmlicher Vergleich bei den Rechtsstreitigkeiten zwischen BayernLB, Heta Asset Resolution und der Republik Österreich würde laut der Ratingagentur Fitch für die BayernLB Nachteile aus der Causa Heta begrenzen.

Die Beilegung der Rechtsstreitigkeiten gemäß der in der Vorwoche bekanntgebenen Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) würde die BayernLB vor einer langsameren Erholung und möglichen ungünstigen Gerichtsentscheidungen bewahren, so Fitch Montagabend in einer Pressemitteilung. Die BayernLB habe 2014 erhebliche Risikovorsorgen in der Bilanz getroffen und man erwarte keine maßgeblichen potenziellen weiteren Verluste aus der Heta. Hilfreich wäre eine Bereinigung auch bei der Rückzahlung der 2,3 Mrd. Euro an Bayern.

Als mögliche Hürden sieht man, dass die endgültige Vereinbarung der Zustimmung des österreichischen Parlaments, der Heta, der BayernLB und der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) nötig ist. Wenn Bayern Geld aus der Vorauszahlung einbehalte, könnte dies zudem Staatshilfen-Untersuchungen auslösen, wenn diese der BayernLB zugeteilt würden. Auch könnten in der Zwischenzeit Gerichtsurteile nicht ausgeschlossen werden, ausgenommen Entscheidungen des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, die Teil der Memorandum of Understanding seien. (APA, 13.7.2015)