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Der Paternoster darf wieder benutzt werden.

Foto: Wolfram Kastl/dpa

Berlin – Die Fahrt mit Paternoster-Aufzügen bleibt allen Deutschen erlaubt. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer Änderung der so genannten Betriebssicherheitsverordnung zu. Demnach werden diese Aufzüge in Behörden und Betrieben wieder für die Allgemeinheit geöffnet. Eine ursprüngliche Regelung sah vor, dass nur die jeweiligen Beschäftigten in den Paternoster steigen dürfen.

Dies rief aber heftige Kritik hervor. Das Bundeskabinett beschloss daher die nun von der Länderkammer gebilligte Änderung, nach der die so genannten Umlaufaufzüge für die Allgemeinheit offen bleiben, wenn der Schutz vor Gefährdungen verbessert wird. Dazu zählen neben zusätzlichen technischen Maßnahmen etwa die Aufklärung über Gefahren und sicheres Verhalten sowie das Verbot, Lasten zu transportieren. (APA, 10.7.2015)