Washington/Athen – Der Internationale Währungsfonds (IWF) darf nach Ansicht seines Chefvolkswirts dem Antrag des von der Staatspleite bedrohten Griechenlands auf Aufschub von Kreditrückzahlungen nicht stattgeben. Athen sei im Zahlungsverzug und dürfe daher unter den IWF-Statuten keine weitere finanzielle Unterstützung bekommen, sagte Olivier Blanchard am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Washington.

Der von der griechischen Regierung gewünschte Aufschub würde aber einer finanziellen Hilfe gleichkommen.

Griechenland war in der vergangenen Woche als erstes Industrieland beim Währungsfonds in Zahlungsverzug geraten. Athen ließ die Frist für eine fällige Rate von 1,5 Milliarden Euro verstreichen. Zuvor hatten Griechenlands Euro-Partner ihr Hilfsprogramm für Athen auslaufen lassen, nachdem Verhandlungen über eine Verlängerung geplatzt waren.

Kurz vor Ablauf der Frist beim IWF hatte die Regierung in Athen noch einen Antrag auf Verlängerung eingereicht. Griechenland beruft sich auf eine Klausel in der Charta des Währungsfonds, die theoretisch die Verschiebung der Ratenrückzahlung um bis zu fünf Jahre erlaubt. In der Geschichte des IWF geschah dies aber erst zwei Mal: Nicaragua und Guyana bekamen beide im Jahr 1982 eine Gnadenfrist.

Die offizielle Entscheidung des IWF-Exekutivrats über das griechische Ersuchen steht noch aus. IWF-Chefin Christine Lagarde hatte eine Fristverlängerung für Athen in den vergangenen Wochen aber ausgeschlossen. Auch die Äußerungen von Blanchard deuten darauf hin, dass sich Griechenland nicht zu große Hoffnungen machen sollte. Am 13. Juli muss Griechenland erneut 455 Mio. Euro an den Währungsfonds zurückzahlen. Eine weitere Rate von 284 Mio. Euro wird am 1. August fällig. (APA, 9.7.2015)