Auch Ab-Hof-Laden-Besitzer müssen künftig eine Registrierkasse anschaffen – selbst bei niedrigen Umsätzen, kritisiert Jakob Auer.

Foto: Matthias Cremer

STANDARD: Die Landwirtschaft ist ganz gut ausgestiegen bei der Steuerreform. Viele Vorschläge, gegen die Sie sich vehement ausgesprochen haben, kommen nicht.

Auer: Im Großen und Ganzen ja. Es ist ganz akzeptabel für uns, was da herausgekommen ist. Größter unangenehmer "Druckpunkt" für uns ist die erhöhte Mehrwertsteuer beim Einkauf von Tieren und beim Tierfutter. Die trifft uns hart. Denn die Steuer steigt da von zehn auf 13 Prozent, das ist ein ziemlicher Kostenschub.

STANDARD: Auch bei den Registrierkassen müssen die Bauern mitmachen?

Auer: Ja. Ich habe mich dafür ausgesprochen, dass die Grenze, ab der Registrierkassen eingeführt werden müssen, höher ist als 7500 Euro Barumsatz im Jahr. Und zwar hätte ich gemeint, ab 30.000 Euro. Da hätte es dann eine Verhältnismäßigkeit zwischen Kosten und Aufwand gegeben. Denn 7500 Euro – das muss man einmal auf den Monatsumsatz umrechnen. Da haben wir uns gegenüber der SPÖ nicht durchgesetzt. Das trifft alle Hofläden und ist für die eine unangenehme Hürde.

STANDARD: Bei der Grunderwerbsteuer bleibt dafür alles beim Alten.

Auer: Nur bei den Teilen, die die die Land- und Forstwirtschaft selbst betreffen. Hier bildet weiterhin der Einheitswert die Steuerbasis. Wenn man einen Bauernhof übergibt oder verkauft, wird aber der Wohnbereich des Hofes steuerlich genauso behandelt wie alle anderen privaten Immobilien. Hier gilt auch für Bauern ein Staffeltarif für die Grunderwerbsteuer – wie bei den anderen Steuerpflichtigen auch.

STANDARD: Die Besteuerung von landwirtschaftlichem Grund und Boden wurde in der Vergangenheit viel kritisiert, da die Einheitswerte, auf denen die Besteuerung aufsetzt, veraltet sind. Da hat sich ja jetzt einiges geändert.

Auer: Die Einheitswerte bleiben, und zwar weil sie zum 1. Jänner 2015 reformiert wurden. So wird der einfache Einheitswert weiter als Bemessungsbasis für die Grunderwerbsteuer dienen. Hätte es diese Reform der Einheitswerte nicht gegeben, dann würden die bäuerlichen Betriebe jetzt garantiert nach Verkehrswerten besteuert werden. Deshalb werte ich das, was wir ausverhandelt haben, als Erfolg. Denn vom Verkehrswert kann der Landwirt nicht abbeißen – und der Grund ist das Betriebsvermögen, die Lebensgrundlage der Landwirte.

STANDARD: Doch müssen künftig auch die Bauern bei Verkäufen von Immobilien 30 Prozent vom Verkehrswert zahlen?

Auer: Ja. Wenn ein Bauer ein Grundstück, zum Beispiel ein Feld, verkauft, das dann als Industriegrund genutzt wird oder für eine Parzellierung vorgesehen ist, dann muss der Verkäufer auch höhere Steuern zahlen als bei einer landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Dazu stehe ich auch. In solchen Fällen müssen künftig 30 Prozent des Verkehrswerts gezahlt werden. Bisher waren es 25 Prozent.

STANDARD: Warum stemmen Sie sich eigentlich so gegen Vermögensteuern?

Auer: Eine Vermögensteuer, das wäre eine Sterbesteuer für die Bauern gewesen. Niemandem würde einfallen, dass er den Wert einer Firma, also ihre Substanz, besteuert, denn das käme einer Enteignung gleich. Das ist bei den Bauern nicht anders.

STANDARD: Viele betreiben die Landwirtschaft im Nebenerwerb. Wie sieht es da aus?

Auer: Es gibt rund 91.000 Nebenerwerbsbetriebe. Die profitieren von der Steuerreform, so wie jeder andere Steuerzahler bei seinem Einkommen aus unselbstständiger Arbeit profitiert. (Johanna Ruzicka, 10.7.2015)