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Öffentliche Gebäude dürfen weiterhin kostenfrei abfotografiert werden

Foto: APA/Hochmuth

Das EU-Parlament hat einer Einschränkung der sogenannten Panoramafreiheit nicht zugestimmt. Mit dem Begriff werden urheberrechtliche Ausnahmebestimmungen bei Objekten im öffentlichen Raum bezeichnet. Architekten oder Künstler, deren Gegenstände etwa auf einem Platz ausgestellt werden, dürften für diese keine Lizenzgebühren bei Fotografien verlangen. Ein Antrag wollte zuvor die kommerzielle Nutzung solcher Bilder kostenpflichtig machen. Doch das hätte de facto bedeutet, dass auch das Hochladen von Urlaubsfotos auf Facebook zu Abmahnungen führen kann, da Nutzer Facebook alle kommerziellen Rechte für Bilder einräumen.

Wikipedia schlug Alarm

Auch die Online-Enzyklopädie Wikipedia wäre durch die vorgeschlagenen Einschränkungen in die Bredouille geraten, da das Projekt auf der Nutzung von gemeinfreier oder unter CC-Lizenz stehender Fotos angewiesen ist. Die EU-Parlamentarier hatten in den vergangenen Tagen tausende Protest-Mails erhalten; am Donnerstag war die Ablehnung der Panoramafreiheit jedoch eindeutig. Selbst der Antragsteller hatte sich gegen seine eigene Idee verwehrt. Digitalkommissar Günther Oettinger bezeichnete die Vorgänge als "Missverständnis".


"Schritt nach vorn"

Auch andere Teile der von Julia Reda (Piraten) eingeleiteten Urheberrechtsreform wurden großteils angenommen. Reda bezeichnete die Reform als "großen Schritt nach vorne", wenngleich auch "Chancen vergeben worden sind".


So soll beispielsweise das sogenannte Geoblocking der Vergangenheit angehören. Außerdem sollen Schulen, Bibliotheken und Universitäten Ausnahmen im Urheberrecht erhalten. (fsc, 9.7.2015)