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Darf der Konsumgüterkonzern Beiersdorf Nivea-Blau schützen? Der Fall wird neu aufgerollt.

Foto: reuters/bimmer

Karlsruhe – Im Prozess um die Löschung der Farbmarke Nivea-Blau hat Beiersdorf vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) einen Etappensieg errungen. Der Fall müsse vor dem deutschen Bundespatentgericht neu aufgerollt werden, entschieden die Karlsruher Markenrichter am Donnerstag. Das Bundespatentgericht hatte 2013 die Löschung der Marke bestätigt. (Az.: I ZB 65/13)

Beiersdorf hat seit 2007 einen dunkelblauen Farbton mit der Bezeichnung "Pantone 280 C" für Mittel der Körper- und Schönheitspflege geschützt. Konkurrent Unilever hatte die Löschung der Marke beantragt. Das Unternehmen stellt unter anderem Kosmetika der Marke Dove her. Das Bundespatentgericht habe zu strenge Maßstäbe für den Schutz der Marke angelegt, entschied der BGH. (APA, 9.7.2015)