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Gerhard Ruiss von "Kunst hat Recht" gilt als Vorkämpfer für die Abgabe

Foto: APA/Hochmuth

Die Festplattenabgabe erhitzt weiter die Gemüter: Nach jahrelangem Hin und Her entschloss die Bundesregierung nun, die Erweiterung der "Leerkassettenvergütung" auf andere Speichermedien ab Oktober gesetzlich festzulegen. Bereits zuvor hatten Gerichte ohnehin eine Vergütungspflicht für Smartphones und Festplatten festgestellt, das wird nun auch im Gesetzestext zementiert. Allerdings schweben nach wie vor viele Fragen über der Abgabe. Etwa, wie sehr Künstler tatsächlich durch das Entgelt profitieren. Denn während manche wie die Band "Kaiser Franz Josef" keine monetären Effekte durch die Festplattenabgabe erwartet, sehen sie andere Initiativen als Existenzgrundlage für die Kunstszene.

Große Unterschiede zwischen "Stars" und Masse

Fakt ist aber, dass eine satte Mehrheit der Kunstschaffenden zumindest in den vergangenen Jahren kaum von der Festplattenabgabe profitiert hat. So zeigt eine parlamentarische Anfrage aus dem Sommer 2014, dass im Jahr davor Bezugsberechtigte bei der Austro Mechana im Median 14 Euro an Tantiemen erhielten. Die Festplattenabgabe macht davon 3,72 Prozent aus. Jährlich erhielt also die Hälfte der Bezugsberechtigten weniger als 50 Cent Festplattenabgabe. Denn der Median trennt eine Verteilung in zwei gleich große Gruppen. Demgegenüber steht der Durchschnittswert, der bei der Austro Mechana mit 1.019 Euro Tantiemenausschüttung sehr hoch ist (davon wären also rund 30 Euro jährlich Festplattenabgabe). Das liegt wohl daran, dass es eine ganz kleine Menge an "Popstars" gibt, die viel Geld verdienen – und eine riesige Masse an Künstlern, die etwa kaum im Radio gespielt werden.

Starke Variationen

Bei der Literar-Mechana, also den Autoren, lag der Median bei 199 Euro. Davon entfiel lediglich ein Prozent auf die Festplattenabgabe. Durch den höheren Median ist das mit 1,90 Euro aber immer noch höher als in der Musikbranche. Die Höhe der eingenommenen Festplattenabgabe (Leerkassettenvergütung) variierte übrigens im Lauf der Zeit stark: 1995 zahlten Konsumenten rund sieben Millionen Euro, 2002 schon elf Millionen Euro und 2003 dann schon über 16 Millionen Euro. Für 2012 – die letzten verfügbaren Zahlen – gibt die Austro Mechana hingegen nur Einnahmen von 6,6 Millionen Euro an. Davon erhielt sie für Ausschüttung an Musiker 2,2 Millionen Euro. Die Hälfte davon wandert übrigens in einen Fonds für Künstler, durch den etwa Altersvorsorge betrieben wird.

Verhandlungsspielraum

Als Deckelung für die künftigen Einnahmen aus der Festplattenabgabe wurde der Betrag von 29 Millionen Euro festgesetzt. Um diese Summe zu übersteigen, müssen die Elektrohändler bei den Tarifen zu weitgehenden Zugeständnissen bereit sein. Bislang waren beide Seiten nicht fähig (oder willens), aktuell gültige Tarife auszuhandeln. Deshalb kursieren nur Schätzungen über die Einnahmen durch die Urheberrechtsabgabe. Angeblich sollten mit den aktuell von den Verwertungsgesellschaften vorgeschlagenen Tarifen mehr als 30 Millionen Euro vorgesehen sein.

Proteste der Opposition

Um welchen Grad Festplatten, USB-Sticks und Smartphones durch die Abgabe verteuert würden, kann man sich unter Festplattensteuer.at ausrechnen. Die Plattform wurde von den Neos ins Leben gerufen, die heftig gegen die Festplattenabgabe protestieren. Auch die Grünen lehnen die Maßnahme ab. Künftig soll übrigens mehr Transparenz einziehen: Die Verwertungsgesellschaften müssen offenlegen, wofür sie die Beträge verwendet haben. (fsc, 3.7.2015)