München – Im Münchner NSU-Prozess gegen mutmaßliche deutsche Rechtsterroristen hat das Gericht am Mittwochnachmittag zum ersten Mal seit Verfahrensbeginn vor mehr als zwei Jahren die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Damit wird die Vernehmung eines ostdeutschen Verfassungsschutzbeamten voraussichtlich ohne Zuhörer und Journalisten fortgesetzt. Der Beamte war V-Mann-Führer des vertraulichen Informanten "Piatto". Die Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben hatten beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen.

Begonnen hatte die Vernehmung des Beamten bereits am Mittag in einer öffentlichen Sitzung. Zur Tarnung seiner Identität hatte sich der Zeuge eine Kapuze über den Kopf gezogen. Die meisten Fragen beantwortete er allerdings nicht, meist mit Hinweis auf sein lückenhaftes Gedächtnis. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl rügte ihn dafür scharf. "Zur Pflicht eines Beamten gehört auch, sich vorzubereiten, sich auseinanderzusetzen und sich Gedanken zu machen", sagte er. (APA, 1.7.2015)