Wien – Was tun, wenn dem Grafiker das Notebook kaputtgeht, dem Musiker die Geige gestohlen wird oder Krankheit zu längeren Einkommensausfällen führt? Notfallsituationen wie diese wollte die Regierung im vergangenen Jänner mit einer Änderung bei der Künstlersozialversicherung entschärfen. Eine Neuerung: Der Künstlersozialversicherungsfond (KSVF) kann nun jährlich insgesamt 500.000 Euro an Notfallunterstützung auszahlen. Wie diese Mittel zu beziehen sind und welche anderen Hilfsmöglichkeiten es noch gibt (siehe Link), darüber informierte man am Montag bei einer Veranstaltung der IG Bildende Kunst.

Pro Antragsteller sind bei unvorhersehbaren Zahlungsausfällen wegen Krankheit, Unfall oder Diebstahl bis zu 5000 Euro Hilfe möglich. Bisher behandelte man 14 Anträge, davon konnten vier bewilligt werden. Nach Kritik an der langen Verfahrensdauer versicherte Geschäftsführerin Bettina Wachermayer einem Künstler: "Daran werden wir arbeiten."

Günter Schönberger von der Urheberrechtsgesellschaft "Bildrecht" erläuterte die Vorteile der kostenlosen Mitgliedschaft bei seiner Organisation und die kommenden Verbesserungen durch die Festplattenabgabe. Schönberger betonte, dass auch darstellende Künstler von "Bildrecht" profitieren würden. Darüber hinaus bietet man auch hier Unterstützung bei Sozialfällen. 70 Prozent der Anträge würden aber kulturelle Förderung betreffen, etwa Reisekostenerstattung. (Stefan Weiss, 30.6.2015)