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Facebook kann nach eigenen Angaben dem Entschluss des Gerichts nicht Folge leisten, denn das Konto des Nutzers soll bereits gelöscht worden sein.

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Weil ein User von sich mit seiner Freundin beim Sex aufgezeichnetes Video auf Facebook veröffentlicht haben soll, muss das soziale Netzwerk nun persönliche Daten und Metadaten von ihm den Behörden zur Verfügung stellen. Das urteilt ein Amsterdamer Gericht.

Geklagt hatte die 21-jährige, die in dem Video zu sehen war. Der Clip, der aus 2011 stammt, ist doppelt heikel, da beide Beteiligten zum damaligen Zeitpunkt noch minderjährig waren. Obwohl Facebook die Aufnahme schnell löschte, soll sie immer noch im Internet auffindbar sein, berichtet der "Spiegel".

Ermittler wollen Daten

Der Mann bestreitet, das Video hochgeladen zu haben, weswegen die Behörden zu Ermittlungszwecken eine Reihe von Daten angefordert haben. Es geht um die im damaligen Konto vermerkte Handynummer, die IP-Adresse zum Zeitpunkt des Uploads sowie das dort vermerkte Geburtsdatum.

Das Gericht bestätigte die Anforderung der Daten und gewährte Facebook zwei Wochen Zeit, diese zu übermitteln. Kommt das Netzwerk dem nicht nach, werde man einen externen Ermittler beauftragen, die Server des Konzerns zu durchforsten.

Facebook: Konto "vollständig gelöscht"

Facebook wiederum beteuert, die Daten gar nicht herausgeben zu können. Man habe das Nutzerkonto "vollständig gelöscht", noch bevor die behördliche Anfrage eingetroffen war. Dementsprechend sei es nicht möglich, der Aufforderung Folge zu leisten. Man sympathisiere aber mit dem Opfer und halte fest, dass derlei Inhalte auf Facebook "keinen Platz" haben. (gpi, 28.06.2015)