Es klingt rührend harmlos, riecht ein bisschen spießbürgerlich, als könnte es niemandem ein Haar krümmen: Büpf, das neue Schweizer Polit-Schlagwort, die Abkürzung für das neue "Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs". Es gibt den Strafverfolgern neue Mittel im Kampf gegen Kriminelle in die Hand. Gleichzeitig mit dem Büpf genehmigte das Parlament ein neues Nachrichtendienstgesetz, um auch die Staatsschützer besser zu munitionieren gegen Terror und andere Gefahren. Doch weil mit diesen Gesetzesverschärfungen allzu stark in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen werde, wollen Jungsozialisten und Grüne Unterschriften sammeln, um eine Volksabstimmung zu erzwingen.

Wanzen waren gestern

Wurde früher einfach ein Telefon eines Verdächtigen angezapft oder eine Wanze platziert, um Gespräche aufzuzeichnen, darf der Staat nun auch "Trojaner" in die Computer von Verdächtigen einschleusen, um die Kommunikation übers Internet, etwa via Skype oder Whatsapp, zu überwachen. Kritiker fürchten, dass damit auch die Computer selber manipuliert werden könnten, um Beweismittel zu fälschen oder zu fabrizieren. Ferner darf der Staat künftig auch IMSI-Catcher einsetzen, um Handys zu orten und abzuhören.

Künftig darf der Nachrichtendienst des Bundes auch im Ausland Kabelaufklärung betreiben, also Signale aus leitungsgebundenen Netzen erfassen, da auch Terrororganisationen zunehmend über Internet kommunizieren.

Es gehe nicht an, dass die Kriminellen die neuen technologischen Möglichkeiten nutzen könnten, während die Ermittler bloß veraltete Methoden zur Verfügung hätten, argumentierten die Befürworter der neuen Gesetzgebung. Es gehe nicht um präventives Schnüffeln, sondern um schwere Straftaten, betonte der Abgeordnete Karl Vogler von der christdemokratischen CVP: "Wir müssen den Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Instrumente für eine wirksame Strafverfolgung in die Hand geben."

Auch eine verlängerte Vorratsdatenspeicherung wurde genehmigt. Während eines Jahres müssen die Telekom-Anbieter künftig die Randdaten aller Gespräche speichern: wer wann mit wem von wo aus wie lange gesprochen hat.

Dies kritisierte der grüne Abgeordnete Daniel Vischer: "Nicht von ungefähr hat der Europäische Gerichtshof diese Vorratsdatenspeicherung mit dem Recht der persönlichen Freiheit – einem der höchsten Güter im Verfassungsstaat – als unvereinbar erklärt."

Auch ein Teil der rechtskonservativen und staatskritischen SVP lehnte die neuen Gesetze ab: "Der Staat soll die Bürger schützen und nicht unter Generalverdacht stellen", mahnte Lukas Reimann. "Mit dem Büpf entscheiden wir, ob die Schweiz weiter ein Land der Freiheit und Bürgerrechte sein will oder ob sie zu einem Polizei- und Überwachungsstaat verkommt!"

Dem hielt die sozialdemokratische Justizministerin Simonetta Sommaruga entgegen, man solle nicht nur die Grundrechte der Täter thematisieren, sondern auch jene der Opfer. Es gehe darum, bei schweren Straftaten wie Kindsentführung einschreiten oder Pädophilen-Ringe aufdecken zu können. Damit erhielt die Ministerin die Unterstützung der bürgerlichen Parlamentsmehrheit und der Mehrheit ihrer Parteigenossen. (Klaus Bonanomi aus Bern, 29.6.2015)