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Netflix-Chef Reed Hastings hat gut lachen: Sein Streaming-Dienst mischt die TV-Branche auf

Foto: Reuters/Fuentes

Wie würde Netflix abschneiden, handelte es sich bei dem Streaming-Dienst um einen klassischen TV-Sender, der 24 Stunden am Tag ausstrahlt? Diese Frage stellten sich zwei Analysten, die Bewegungen im Fernsehmarkt untersuchen wollten. Nun ist es zwar schwierig, zwei unterschiedliche Sparten miteinander zu vergleichen – das Gedankenexperiment liefert aber zumindest Indizien dafür, wie stark Netflix an Einfluss gewonnen hat.

Bei "Ratings" mit Platzhirschen gleichauf

Die Analysten gingen dabei folgendermaßen vor: Sie zogen Angaben von Netflix heran, denen zufolge zehn Milliarden Stunden pro Jahr gestreamt werde. Anschließend dividierten sie diesen Betrag durch die Anzahl der US-Abonnenten, woraufhin sich ein Wert von 2 Stunden pro Tag ergab. Teilt man das durch 24 Stunden, erhält man einen Wert von 2.6. So gibt auch Marktforscher Nielsen die Marktanteile von Fernsehsendern an: ABC und NBC, die momentan stärksten klassischen Networks, liegen hier mit Netflix ex aequo.

Enorme Wachstumsrate

Im Unterschied zu ABC und NBC schafft Netflix aber eine Wachstumsrate von bis zu 40 Prozent – würde die zwei Sender also mittlerweile wohl schon überholt haben. Zusätzlich gaben die Analysten eine Umfrage in Auftrag, bei der sich Teilnehmer zwischen Netflix oder Pay TV entscheiden musste. Satte 57 Prozent entschieden sich hier für den Streaming-Anbieter (wenngleich Pay TV in den USA durchschnittlich 80 Dollar, also das zehnfache eines Netflix-Abos kostet).

Viel Geld für Content

Auch bei den Ausgaben hat Netflix mittlerweile zur Spitze aufgeschlossen: Rund 2 Milliarden Dollar gab der IT-Konzern für Eigenproduktionen und Fremdlizenzen aus. Damit schlägt Netflix die Bezahlsender HBO, Showime oder Starz locker. Einzig die großen Networks übersteigen diesen Wert. Man mag von der Wissenschaftlichkeit der Studie halten, was man möchte – sie zeigt aber klar auf, welchen Stellenwert Netflix momentan in der Medienbranche hat. (fsc, 27.6.2015)