Wien/Klagenfurt – Die Hypo-Abbaueinheit Heta hat vor, dem Untersuchungsausschuss die angeforderten Akten ungeschwärzt vorzulegen. Dass die Bad Bank die gesamte, mehrere Seiten lange Wunschliste der Parlamentarier erfüllt, ist aber eher unwahrscheinlich: Man will in Abstimmung mit dem U-Ausschuss von Fall zu Fall definieren, was man liefern könne und was nicht.

Ausnahmen könnte es dem Vernehmen nach etwa wegen Verschwiegenheitspflicht gegenüber Vertragspartnern oder laufenden Verfahren geben. Bei dem, was man liefert, will sich die Heta Asset Resolution aber am jüngsten Entscheid des Verfassungsgerichtshofes zu den Aktenschwärzungen des Finanzministeriums orientieren und die Unterlagen unabgedeckt liefern.

Dabei will das Unternehmen aber Akten, die dem Bankgeheimnis, Datenschutz oder Verschwiegenheitspflichten unterliegen, entsprechend markieren – der U-Ausschuss selbst hätte dann sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit entsprechend gewahrt bleibt. Das könnte zum Beispiel einen Ausschluss der Medien von der Sitzung bedeuten, wenn diese Unterlagen verwendet werden.

Die Heta ist nicht verpflichtet, dem Parlament Unterlagen vorzulegen, obwohl sie sich im Besitz der Republik befindet und damit letztlich dem Steuerzahler gehört. Der U-Ausschuss konnte die Heta deshalb quasi nur "einladen", Akten zu übermitteln.

Der Vorstand der Heta habe dem U-Ausschuss mitgeteilt, "selbstverständlich zu kooperieren und freiwillig angeforderte Akten und Unterlagen zum Untersuchungsgegenstand zur Verfügung zu stellen", erklärte ein Sprecher des Unternehmens in einer Stellungnahme. Nun gelte es im Detail zu klären, wie die einzelnen Anfragen zu verstehen seien und "welche Einschränkungen der Publizität aufgrund rechtlicher und faktischer Beschränkungen durch den Untersuchungsausschuss einzuhalten sind". (APA, 24.6.2015)