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Damit die Agentur zuständig ist, muss ein Bezug des Vorfalls bzw. Unternehmens zu Österreich bestehen. In der Luftfahrt stehen Reisenden beispielsweise ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden je nach Flugentfernung 250, 400 oder 600 Euro zu.

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Wien – Enttäuschten Kunden von Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugunternehmen steht eine neue zentrale Servicestelle zur Verfügung: Die österreichische Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (Apf) soll Reisenden im Fall von groben Verspätungen, Ausfällen, fehlender Information und Nichteinhaltung bestimmter Rechte besonders auch von behinderten Menschen kostenlos zu ihrem Recht verhelfen.

"Das Ziel ist eine außergerichtliche Lösung. Wichtig ist: Es kostet den Konsumenten nichts, unabhängig davon, wie das Schlichtungsverfahren ausgeht", sagte Verkehrsminister Alois Stöger (SPÖ) am Mittwoch in Wien.

Agentur als zweite Instanz

Zunächst muss man sich mit einer Beschwerde an das Unternehmen wenden, am besten per E-Mail, Fax oder eingeschriebenen Brief. Acht Wochen sollte man für die Beantwortung einräumen. Kommt es zu keiner Lösung, springt die Agentur als zweite Instanz ein. Auf der Internetseite http://www.passagier.at kann man sein Anliegen mit einem Webformular weiterleiten. Für einen niederschwelligen Zugang gibt es auch den direkten Draht unter der Telefonnummer +43-1-5050707 (DW 710 für Bahn, DW 720 für Bus, DW 730 für Schiff und DW 740 für Flug).

Damit die Agentur zuständig ist, muss ein Bezug des Vorfalls bzw. Unternehmens zu Österreich bestehen. In der Luftfahrt stehen Reisenden beispielsweise ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden je nach Flugentfernung 250, 400 oder 600 Euro zu. Die Apf ist zuständig bei Fluglinien mit Sitz in Österreich bzw. bei Flugantritt oder
-ankunft innerhalb Österreichs, aus Drittstaaten nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Neu sind Bus- und Schiffsverkehr

Schiffsreisende haben ab einer Ankunftsverspätung von einer Stunde Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 25 bis 50 Prozent des Ticketpreises. Beim Bus geht es ab zwei Stunden Verspätung um ein Recht auf alternative Beförderung oder die Erstattung des Fahrpreises. Bahnkunden mit Einzelfahrkarte haben in Österreich ab mehr als 60 Minuten Verspätung Anspruch auf eine Rückerstattung von 25 Prozent des Ticketpreises.

Die Abteilung ist bei der Schienen-Control GmbH angesiedelt, die schon die Schlichtungsstelle der Bahn beheimatet. Die zuvor im Verkehrsministerium angesiedelte Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wurde eingegliedert, neu sind der Bus- und Schiffsverkehr. Fünf Mitarbeiter werden sich um geschätzt etwas mehr als 3.000 Beschwerdefälle pro Jahr kümmern, sagte Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Schienen-Control GmbH.

Hohe Erfolgsquote

Die laufenden Kosten in der Höhe von 600.000 Euro jährlich zahlen zu 40 Prozent die Verkehrsunternehmen, den Rest der Bund. Für die Entschädigungen kommen die Firmen auf. Die bisherige Erfolgsquote bei Streitfällen in den Bereichen Bahn und Luftfahrt liegt laut Röhsler bei mehr als 90 Prozent.

Ein wirkliches Durchsetzungsrecht habe die Agentur derzeit nur bei Bahnreisen, merkte Doris Unfried von der Arbeiterkammer Wien in einer Aussendung an. Außerdem wäre es sinnvoll, wenn sie bei systematischen Missständen von sich aus tätig werden und die Verhängung einer Verwaltungsstrafe durchsetzen könnte.

Zu angeblichen Plänen der EU, die Fluggastrechte zu beschneiden, etwa durch eine Verlängerung der zumutbaren Wartezeiten, sagte Stöger: "Verschlechterungen auf EU-Ebene sind nicht akzeptabel" und würden von Österreich nicht mitgetragen. (APA, 24.6.2015)