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Die Staatsanwälte diskutieren in ihrem Forum über das Thema "Wahrheitsfindung im Strafprozess".

Foto: apa/Schlager

Wien/Walchsee – Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) erinnert die Staatsanwälte an das Objektivitätsgebot. Die gebotene "Distanziertheit" der Ankläger komme nicht immer deutlich genug zum Ausdruck, konstatierte er am Montag bei der Eröffnung des Forums der Staatsanwälte. Mitunter werde in der Öffentlichkeit der Verfolgungswille deutlicher wahrgenommen als die Objektivität.

Damit würden aber nicht alle Chancen, die die Strafprozessreform für die Steigerung des Ansehens der Staatsanwaltschaften bietet, genützt – nämlich dass Staatsanwälte als Herren des Ermittlungsverfahrens sich ganz bewusst in eine objektive Leitungsfunktion begeben und die Kriminalpolizei im Sinne des Kooperationsmodells anleiten.

Kein "pfannenfertiges" Ermittlungsergebnis

Umgekehrt nahm Brandstetter aber auch die Staatsanwaltschaft in Schutz gegen "vorschnelle Kritik" an ihren Ermittlungsergebnissen. Ihre Aufgabe sei es, Anklage zu erheben, wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt und die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung in der Hauptverhandlung näher liegt als ein Freispruch. Man könne also von der Staatsanwaltschaft nicht ein "pfannenfertiges" Ermittlungsergebnis verlangen, das mehr oder weniger in der Hauptverhandlung nur mehr wiederholend zu bestätigen ist.

Das von Brandstetter im Tiroler Walchsee eröffnete 24. Forum der Staatsanwälte widmet sich heuer dem Thema "Wahrheitsfindung im Strafprozess". Diskutiert wird auch über die StGB-Reform und die Weisungsrechtsreform – zwei große Vorhaben Brandstetters, die kommende Woche im Justizausschuss beschlossen werden sollen. (APA, 22.6.2015)