Brüssel – Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und fünf weitere EU-Staaten wegen Hürden bei der Niederlassungsfreiheit für bestimmte Berufsgruppen eingeleitet. Die EU-Kommission forderte am Donnerstag, dass Beteiligungsregelungen und Verbote von fachübergreifenden Tätigkeiten für Architekten, Ingenieure und Patentanwälte abgeschafft werden.

Außerdem sind der Kommission verpflichtende Mindesttarife für Veterinäre ein Dorn im Auge. Übermäßige Erfordernisse, etwa dass bestimmte Berufsangehörige 100 Prozent der Stimmrechte und Kapital in einem Unternehmen oder den Firmensitz in einem bestimmten Rechtssystem haben müssen, würden grenzüberschreitende Dienstleistungen erschweren, kritisierte die Kommission.

Nach Ansicht der Behörde verstoßen solche Erfordernisse gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Neben Österreich erhielten auch Zypern, Deutschland, Malta, Polen und Spanien entsprechende Mahnschreiben. (APA, 18.6.2015)