Wien - Trotz zahlreicher Belastungen im Rahmen der Gegenfinanzierung der Steuerreform gibt es auch - abgesehen von der generellen Tarifsenkung - ein paar Gewinner des Vorhabens. Zu ihnen zählen etwas überraschend die Betriebsräte. Im Unterschied zum Begutachtungsentwurf findet sich im neuen Ministerratsvortrag nun ein Passus betreffend die Einkünfte von Belegschaftsvertretern. Konkret geht es um Reisekostenersätze, die nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs versteuert werden müssen.

Begründung des Höchstgerichts in einem aus 2008 stammenden Erkenntnis: Die Tätigkeit des Betriebsrates ist ein unbesoldetes Ehrenamt, weshalb er in dieser im Auftrag des Arbeitgebers Dienstreisen durchführt. Die Gewerkschaften kritisierten diese Entscheidung scharf und unterstrichen, dass gerade in Konzernen mit mehreren Standorten regelmäßig Dienstreisen anfallen und die Aufwandsentschädigungen nicht zu versteuern seien. Die üblichen Vergütungen wie Kilometergeld können künftig von den Betriebsräten steuerfrei vereinnahmt werden.

Auch essenstechnisch gibt es Neues. Gewährt der Arbeitgeber Gutscheine (bis zu 4,4 Euro am Tag sind steuerfrei), können diese künftig nicht nur in der Kantine und in nahegelegenen Restaurants eingelöst werden, sondern auch in der Ferne. Die derzeitige Einschränkung sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es. (as, 18.6.2015)