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Die Heta sieht rot.

Foto: Reuters/Bader

Wien – Die Heta, Abwicklungsgesellschaft der Hypo Alpe Adria, hat wirklich alles getan, um ihr Balkannetzwerk rechtzeitig zur Jahresmitte loszuwerden. Der Verkauf der SEE-Holding per Ende Juni ist Bestandteil der Vereinbarungen zwischen Österreich und EU-Kommission sowie Voraussetzung für die weitere Abwicklung der Exbank. Käufer sind US-Fonds Advent und Europäische Entwicklungsbank EBRD – und sie haben sich weitreichende Gewährleistungsansprüche gesichert.

Um diese wasserdicht zu machen, scheuen Heta und Republik Österreich weder Kosten noch Mühen. Für etwaige Gewährleistungsfälle (über die ein Schiedsgericht entscheiden muss) stehen den neuen Eigentümern die Refinanzierungslinien von rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung, die die Heta noch in der SEE-Holding stecken hat. Sie würden mit den Gewährleistungsansprüchen gegengerechnet. Für 2014 weist die Heta einen Verlust von 1,7 Milliarden Euro wegen der Transaktion aus.

Nächtliche Verpfändung

In der Nacht zum 28. Februar allerdings – und somit einen Tag, bevor die Heta unters Bankenabwicklungsgesetz (BaSAG) gestellt und somit zum ersten Abwicklungsfall der FMA wurde – hat die Heta diese Finanzierungslinien von rund zwei MilliardenEuro an die Käufer verpfändet. Grund für die Nacht-und-Nebel-Aktion: Gemäß BaSAG sind besicherte Forderungen nicht von einem Haircut betroffen, das heißt, sie werden im Unterschied zu anderen Ansprüchen nicht geschnitten.

Die Idee zu diesem Schritt sei von der Heta gekommen, erzählen Involvierte, denn Advent und EBRD hätten den SEE-Kauf ohne diesen Schutz gegen einen Haircut ziemlich sicher platzen lassen. Ein Sprecher der Heta bestätigt die Verpfändung der Refinanzierungslinien an die Käufergesellschaft, sie sei zur Sicherung allfälliger "Gewährleistungsverletzungen und Freistellungen" erfolgt.

Doppelt gesichert

Allerdings gibt es noch einen zweiten Sicherungshaken für die SEE-Käufer, und den hat die Republik Österreich eingeschlagen. Sie wird zusätzlich eine Garantie übernehmen, ausgemacht wurde das bereits beim Signing des SEE-Verkaufs am 22. Dezember 2014. Es geht um eine Ausfallshaftung, die dann greifen soll, wenn (aus Sicht von Advent und EBRD) alle Stricke reißen sollten und sie nicht auf die verpfändeten Linien zugreifen können. Das Schicksal der Heta und ihres Vermögens ist ja reichlich ungewiss, das Sagen haben die Abwickler.

Im Finanzministerium bestätigt man, dass man ein "Sicherungsinstrument abschließen wird, für den Fall der Insolvenz der Heta". Es werde aber nicht für die "gesamte Summe" gehaftet, sondern "nur für einen Teil". Zudem hielten Gutachter von Heta und Fimbag (sie ist die eigentliche Verkäuferin) "das Risiko einer Inanspruchnahme der Republik für sehr gering".

Anfechtungsfrage

Kurz noch zur staatlichen Fimbag: Sie hält die SEE-Anteile treuhändig für die Republik, kann mangels genügend eigenem Vermögen aber nicht selbst für Gewährleistungsansprüche haften. Also muss die Republik als wirtschaftliche Eigentümerin einspringen.

Die Verpfändung der Refi-Linien an Advent knapp vor der Unterbringung der Heta im Bankenabwicklungsgesetz ist rechtlich nicht unumstritten. Die Frage ist, ob die Ho-ruck-Maßnahme von anderen Heta-Gläubigern anfechtbar wäre. Sie bekommen ihre Quoten ja nach Maßgabe des vorhandenen Heta-Vermögens, also quasi aus der Masse. Die wird durch die Absicherungen für die SEE-Käufer aber reduziert. Während manche Juristen davon ausgehen, dass dies ein klassischer Anfechtungsfall wäre, sehen es Vertreter der Republik anders. Im Finanzministerium heißt es, dass "die Rechtsberater der Heta die Chancen für eine Anfechtung für sehr gering einschätzen".

Heta-Pleite hätte Deal gekippt

Die Befürworter der Verpfändung argumentieren sinngemäß, dass der Verkauf des Balkannetzwerks ohne Gewährleistungsansprüche und Freistellungen für die Erwerber gescheitert und der Schaden daraus noch wesentlich größer gewesen wäre. Die Insolvenz der Heta wiederum wäre gemäß den Verträgen ein absoluter Dealbreaker gewesen, sie hätte den Verkauf also sofort gekippt. Der Weg ins BaSAG hat den Closing-Prozess dagegen nicht grundsätzlich gestört.

Der Polster, den die Republik Advent und EBRD mitgibt, ist wie berichtet, mit teuren Daunen gefüttert. Insgesamt kann die Gewährleistung bis zu 2,4 Milliarden Euro betragen, zudem dürfen die Käufer der Heta noch faule Kredite im Volumen von bis zu 800 Millionen Euro zurückgeben. (Renate Graber, Andreas Schnauder, 18.6.2015)