Bild nicht mehr verfügbar.

Nikolaus Scherak will Protokolle aus den Sitzungen des Ministerrates.

Foto: APA/punz

Dienstag für Dienstag trifft die Bundesregierung zum Ministerrat zusammen, um anschließend vor die Presse zu treten. "Was hinter den verschlossenen Türen bei den Sitzungen der Minister genau abgeht", will Nikolaus Scherak, Verfassungssprecher der Neos, künftig protokolliert haben. Geht es nach Scherak, soll mit einer eigenen Geschäftsordnung für den Ministerrat eine gesetzliche Grundlage dazu geschaffen werden.

In einer Anfrage an Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) stellt Scherak unter anderem die Frage, weshalb die Beschlussprotokolle des Ministerrats nicht veröffentlicht werden. Faymann sagt dazu in seiner Anfragebeantwortung: "Das Beschlussprotokoll wird nicht veröffentlicht, auf der Homepage des Bundeskanzleramtes werden jeweils die wichtigsten Tagesordnungspunkte der Ministerratssitzung, die von der Bundesregierung beschlossen wurden, veröffentlicht (siehe bundeskanzleramt.at)."

Kanzler wartet auf Informationsfreiheitsgesetz

Scherak kritisiert, dass nur auf Gutdünken der Bundesregierung die "wichtigsten Tagesordnungspunkte" publiziert werden. Die Information, welche Beschlüssen konkret gefasst wurden und welche Diskussion diesen vorangegangen sind, bleibe der Öffentlichkeit meist verborgen. "Der Staat will den gläsernen Bürger inklusive Konteneinsicht. Er selbst ist aber nicht bereit, transparent zu sein", sagt Scherak.

Immerhin stellt der Kanzler in seiner Stellungnahme in Aussicht, dass die Beschlussprotokolle in Zukunft veröffentlicht werden könnten. Das derzeit in Verhandlung stehende Informationsfreiheitsgesetz sehe vor, "bestimmte Unterlagen aktiv zu veröffentlichen, wovon auch die Beschlussprotokolle des Ministerrats umfasst sein werden".

Zu einer eigenen Geschäftsordnung für den Ministerrat erklärt Faymann in seiner Stellungnahme: "Die österreichische Rechtsordnung sieht die Erlassung einer Geschäftsordnung der Bundesregierung nicht vor." Die Regierung habe eine solche daher nicht zu erlassen.

Immerhin, einst gab es eine "Geschäftsordnung für den Kabinettsrat" vom 18. Oktober 1919, die allerdings laut Faymann "spätestens am 20.11.1920 außer Kraft" trat. Eine Nachfolgeregelung dazu wurde niemals getroffen. (Katrin Burgstaller, 17.6.2015)