Wien - Die Mindestbeitragsgrundlage für Beiträge zur Krankenversicherung für Selbstständige wird von derzeit rund 724 Euro auf 406 Euro gesenkt. Das hat der Ministerrat heute beschlossen. Die Senkung auf das Niveau der Arbeitnehmer bedeute eine Gleichstellung und eine Entlastung um knapp 292 Euro jährlich für Geringverdiener, teilte die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) mit.

Ab 2016

"Damit ist eine wichtige Forderung der SVA umgesetzt", sagte der stellvertretende SVA-Obmann Alexander Herzog laut Aussendung. Die neue Regelung soll mit 1.1. 2016 in Kraft treten. Die jährlichen Kosten belaufen sich laut SVA auf knapp 40 Millionen Euro. Die Grünen und der Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender haben die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage begrüßt.

Die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung auf die Geringfügigkeitsgrenze soll mit 1.1. 2018 starten. Eine vollständige Angleichung an die Geringfügigkeitsgrenze werde voraussichtlich mit 1.1. 2022 erreicht sein, heißt es.

Die SVA ist der Sozialversicherungsträger für Selbstständige und betreut als gesetzliche Krankenversicherung rund 775.000 Menschen, davon 390.000 aktiv Erwerbstätige, 146.000 Pensionisten und 239.000 Angehörige. Als gesetzliche Pensionsversicherung ist die SVA für 416.000 Versicherte zuständig.