T-Mobile hat seine Tarifgestaltung und Werbelinie vor einiger Zeit geändert. Den Spruch "unlimitiert surfen" bei Drosselung des Datenvolumens darf das Unternehmens nicht mehr verwenden.

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Der Rechtsstreit um den Werbespruch "unlimitiertes Surfen" von T-Mobile hat ein Ende gefunden. Das Handelsgericht Wien hat im Berufungsverfahren bestätigt, dass das Unternehmen die Aussage nicht mehr verwenden darf, wenn bei einem Datentarif die Übertragungsgeschwindigkeit nach einem gewissen Verbrauch gedrosselt wird. Der Unterlassungsklage des Vereins für Konsumenteninformation wurde damit stattgegeben.

Video- und Musikdownloads "faktisch unmöglich"

Nach einem Verbrauch von 3 bzw. 6 GB hatte T-Mobile beim mittlerweile nicht mehr angebotenen Tarif "Smart Net Unlimited" die Datenübertragungsraten auf 64 kbit/s heruntergefahren. Damit werde der übliche Gebrauch des Internets erheblich eingeschränkt, der Begriff "unlimitiert" sei nicht mehr angebracht, heißt es seitens des Gerichts. Da das Ansehen von Videos oder Herunterladen von Musik "faktisch unmöglich" werde, sei auch nicht relevant, dass T-Mobile seine Kunden deutlich von der Drosselung informiert habe.

Spruch wird nicht mehr verwendet

Das Urteil von Ende April ist rechtskräftig. T-Mobile nutzt den Werbespruch bei gedrosselten Datentarifen nach Angaben von Sprecher Helmut Spudich ohnehin seit längerer Zeit nicht mehr. Der Begriff "unlimitiert" werde nur mehr bei Telefonie und SMS verwendet, wo es tatsächlich keine Einschränkungen gebe. (red, 16.6.2015)